Lectio XXIX
Rechtswissenschaft in der Antike
In den meisten Gesellschaften bemühen sich die Menschen darum, dass Konflikte nicht individuell durch gewaltsame Rache gelöst werden, sondern nach klaren, für alle gültigen Regeln. Schon im Babylon des 2. Jahrtausends vor unserer Zeitrechnung gab es Gesetze, die die Blutrache durch geregelte Bestrafungen ersetzten. In vielen griechischen Poleis war im 8. und 7. Jh. v. Chr. ein intensiver Gesetzgebungsprozess im Gang, und einige der damaligen Gesetzgeber (z. B. Drakon oder Solon, den du schon in L9 kennengelernt hast) wurden so berühmt, dass wir bis heute von ihnen wissen.
Selbstverständlich kannte auch das Rom der Königszeit Gesetze und Verfahren der Konfliktlösung. Zuständig dafür waren Priesterkollegien, deren Mitglieder allesamt den Patrizierfamilien entstammten. Wer ein Rechtsgeschäft – etwa den Kauf einer Kuh, eines Sklaven oder eines Grundstücks – abwickeln wollte, musste sich an diese Priester wenden, denn nur sie kannten die Formeln, ohne die das Geschäft nicht gültig war.
Am Anfang der Republik änderte sich daran erst einmal nichts: Gesetze und Rechtsformeln waren weiterhin Geheimwissen der nur Patriziern zugänglichen Priesterkollegien. Dagegen rebellierten wohlhabende Plebeier, und ca. 450 v. Chr. erreichten sie, dass die Gesetze auf 12 Bronzetafeln öffentlich aufgestellt wurden. Das Wissen darüber, wie Verträge und Klagen formuliert werden mussten, war noch immer den Patriziern vorbehalten. Aber immerhin konnten sich jetzt alle, die lesen konnten, über die geltenden Gesetze informieren.
Nach und nach wurden die Gesetze weiterentwickelt, und ab dem 4. Jh. v. Chr. wurde dann auch die Anwendung des Rechts öffentlich bekannt:
- Prätoren und Ädilen publizierten in sogenannten Edikten die Regeln, nach denen Verträge geschlossen und Prozesse geführt werden mussten.
- Rechtsgelehrte (consulti) beantworteten Fragen von Beamten, die normalerweise juristische Laien waren. Diese Erklärungen bildeten den Anfang der Rechtswissenschaft.
Neben den Gesetzen waren also auch Verfahrensregeln und Gesetzeskommentare für die Rechtsprechung bedeutsam – genauso wie heute in Europa.
Über die Jahrhunderte entstand so eine riesige Textsammlung. Besonders beeindruckend ist, mit welcher Sorgfalt die wichtigen Begriffe definiert wurden und wie systematisch das ganze Rechtswissen geordnet wurde. Einige der Rechtsgelehrten kennen wir mit Namen; zu den ganz grossen Rechtsgelehrten der späteren Zeit gehörten zum Beispiel Ulpian und sein Schüler Paulus (3. Jh.). Der oströmische Kaiser Justinianus (6. Jh.) liess alle damals vorhandenen Rechtstexte sammeln und in den Digesten herausgeben. Diese waren vielerorts im ganzen Mittelalter die Grundlage des Rechtswesens.
Das heutige schweizerische Zivilgesetzbuch und ebenso das «Bürgerliche Gesetzbuch» in Deutschland und Österreich sind sehr stark vom römischen Corpus iuris civilis geprägt. Viele juristische Fachbegriffe (z.B. die Nutzniessung, die Gewährleistung, die elterliche Gewalt) sind wörtliche Übersetzungen der entsprechenden Begriffe im Römischen Recht.