Carola Jäggi: Kunstgeschichte in Zürich

1971: Die Geburtsstunde der Mittelalterarchäologie an der Universität Zürich

Carola Jäggi

Dass die Zürcher’sche Assistenzprofessur vor allem der Lehrentlastung der beiden Ordinarien dienen sollte und keine strategische Entscheidung war, die einem weiteren fachlichen Ausbau der Kunstgeschichte an der Universität Zürich in irgendeiner Weise vorgreifen sollte, wird im Antrag der Fakultät auf Ernennung von Richard Zürcher zum Assistenzprofessor nur allzu deutlich: «die Schaffung allfälliger weiterer» kunsthistorischer Assistenzprofessuren dürfe dadurch nicht verunmöglicht werden, «besonders auch in Hinblick auf die Förderung des Nachwuchses», wozu der bei seiner Ernennung bereits 57-jährige Zürcher nachweislich nicht mehr gehörte.[140] Von der Ausrichtung her hatten die Fakultät bzw. Maurer und Reinle, die als eigentliche Verfasser des Antrags gelten dürfen, insbesondere eine «Assistenzprofessur für die Kunst des 19. Jahrhunderts»[141] im Auge, während die politischen Behörden eine stärkere Berücksichtigung der modernen Kunst anmahnten (s. unten).

Sennhauser im Kreise von Studierenden auf Exkursion in Aquileia
Abb. 27: Hans Rudolf Sennhauser (links) im Kreise von Studierenden auf Exkursion in Aquileia, 1975; neben Sennhauser v.l.n.r.: Rita Muggli, Barbara Handke, N.N. und Thomas Keilhack.
Privatarchiv François Guex, Fotograf:in unbekannt.

Bevor es dazu kommen sollte, war aber zunächst das Mittelalter an der Reihe, und zwar aus dem schieren Grund, weil seit Sommersemester 1968 mit Hans Rudolf Sennhauser (* 1931; Abb. 27) ein junger Kunsthistoriker als Lehrbeauftragter in Zürich lehrte, der mit seiner Ausrichtung auf mittelalterliche Sakralarchitektur und seiner praktischen Erfahrung in der damals noch jungen Disziplin der Mittelalterarchäologie das Lehrangebot der Zürcher Kunstgeschichte in willkommener Weise ergänzte. Sennhauser hatte in Basel, München und Zürich Geschichte und Archäologie studiert, war 1964 in Basel mit einer Arbeit über den Kirchenbau des ersten Jahrtausends in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein promoviert und drei Jahre später ebendort für seine Arbeit zu den Westschweizer Cluniazenserkirchen Payerne und Romainmôtier habilitiert worden.[142] Seit seiner Habilitation 1967 lehrte er gleichzeitig in Basel, Fribourg und Zürich, in Zürich jeweils im Sommersemester «mit Lehraufträgen zur Archäologie des Mittelalters und altchristlichen Architektur in Nordafrika».[143] Angesichts dessen, dass die frühmittelalterliche Kunst – neben der modernen Kunst – «heute einem Interesse von grösseren Studentengruppen» entspreche, das sich mit Lehraufträgen allein nicht befriedigen lasse, Sennhauser sich zudem in den drei Semestern, da er in Zürich gelehrt habe, «vorzüglich bewährt» habe und es nun darum gehe, «ihn mit der Universität Zürich enger zu verbinden und damit zu verhindern, dass er ihr plötzlich verloren geht», wurde Sennhauser auf das Sommersemester 1971 zum Assistenzprofessor für Kunstgeschichte des Mittelalters mit einer Lehrverpflichtung von 2–4 Wochenstunden berufen.[144] Nach zweimaliger Verlängerung dieser Anstellung als Assistenzprofessor erfolgte 1980 das Upgrade zum Extraordinarius ad personam; ein «Verschwinden» von Sennhauser «aus unserem Lehrkörper» wäre – so wird im zugrundeliegenden Fakultätsantrag betont – «ein nicht wiedergutzumachender Verlust», und «eine bedeutsame Komponente des Faches Kunstgeschichte an der Universität Zürich (und einzig hier vorhanden) müsste grundlos und ohne jede Kompensation aufgegeben werden».[145]

Hans Rudolf Sennhauser
Abb. 28: Hans Rudolf Sennhauser 2015 beim Vortrag im sog. Fürstenzimmer in Kloster Müstair; die Erforschung der frühmittelalterlichen Klosteranlage Müstair gehörte zu den zahlreichen archäologischen Grossprojekten von Sennhauser.
Foto: E. Tscholl.

Bereits 1974 war das Lehrgebiet der Sennhauser’schen Professur auf Wunsch des Stelleninhabers in «Kunstgeschichte des Mittelalters, Archäologie der frühchristlichen, hoch- und spätmittelalterlichen Zeit» umbenannt worden,[146] und unter dieser Bezeichnung erfolgte 1985 schliesslich auch die Beförderung Sennhausers zum Ordinarius ad personam.[147] Dass diese Beförderung zeitlich mit der Emeritierung von Reinle zusammenfiel, war kein Zufall; Sennhausers denkmalpflegerische und archäologische Projekte setzten – so heisst es im entsprechenden Antrag der Fakultät – «die durch Prof. Reinle gepflegte Tradition fort», seine «engagierte denkmalpflegerische Tätigkeit und Betreuung mehrerer archäologischer Grossprojekte» erlaube «eine sonst nicht gebotene praxisbezogene Ausbildung der Studenten».[148] (Abb. 28) Noch weiter zurück – nämlich zu Rahn und Zemp – reicht hingegen die Tradition der Doppelprofessur mit der ETH, die mit Sennhauser kurzfristig wieder auflebte und dazu dienen sollte, «den Uni-Studenten das zu vermitteln, was die ETH-Studenten schon können und umgekehrt, den ETH-Studenten etwas Uni-Wissen beizubringen»:[149] Im unmittelbaren Nachgang zu Sennhausers Beförderung zum persönlichen Extraordinarius an der Universität Zürich erfolgte 1980 seine Ernennung zum Extraordinarius an der ETH Zürich, ebenso parallel vollzog sich 1985 die Beförderung zum ordentlichen Professor, an der ETH jeweils mit der Lehrumschreibung «Denkmalpflege, insbesondere Archäologie».[150] Dabei galt die «Erfüllung der Lehrverpflichtung an der Universität […] gleichzeitig als Erfüllung der Lehrverpflichtung an der ETH Zürich».[151] Als sog. «Null-Professur» war dies für die ETH eine denkbar günstige Lösung; Sennhausers Anbindung an die ETH garantierte diesem zwar «die akademischen Rechte eines Professors der ETHZ […], insbesondere die Betreuung von Doktoranden als Referent», war aber «ohne Besoldungsfolge für den Bund».[152] 1996 wurde Sennhauser sowohl an der Universität als auch an der ETH emeritiert und von der Universität zum Honorarprofessor ernannt.

[140] Antrag der Fakultät an die Erziehungsdirektion auf Ernennung von Richard Zürcher zum Assistenzprofessor vom 4. März 1968 (UZH-Archiv AL.7.43).
[141] Ebd.
[142] Biographische Angaben zu Sennhauser finden sich ausser in den hier benutzten Akten im UZH-Archiv auch im ETH-Journal vom Februar 1981, Nr. 161, S. 21.
[143] Vgl. die Liste der Lehrveranstaltungen von Hans Rudolf Sennhauser, die dem Entwurf von A. Reinle vom 23. November 1970 zum Antrag einer Assistenzprofessur «für unseren Lehrbeauftragten PD Dr. H. R. Sennhauser» beiliegt (UZH-Archiv G.6.4.39).
[144] RRB vom 16. April 1971, Nr. 2177; vgl. JbUZH 1971/72, S. 38. Die zitierten Passagen stammen aus dem Antrag des Dekanats der Philosophischen Fakultät I vom 19. Februar 1971 an die Erziehungsdirektion auf Ernennung von PD Dr. Hans Rudolf Sennhauser zum Assistenzprofessor (UZH-Archiv AL.7.43).
[145] RRB vom 22. Oktober 1980, Nr. 3975 (UZH-Archiv E.3.1.136); die Zitate stammen aus dem Antrag des Dekanats der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich vom 6. Dezember 1979 auf Beförderung von Hans Rudolf Sennhauser zum Extraordinarius ad personam. Mit dieser Beförderung war zugleich eine Erhöhung des Lehrdeputats auf vier bis sechs Stunden verbunden.
[146] RRB vom 24. Juli 1974, Nr. 3834 (StAZH MM 3.141) sowie Brief von A. Reinle ans Dekanat der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich vom 9. Mai 1974 (UZH-Archiv E.3.1.136).
[147] RRB vom 27. März 1985, Nr. 1230 (UZH-Archiv E.3.1.136).
[148] So im Antrag des Dekanats der Philosophischen Fakultät I vom 11. Juli 1984 und in der gleichentags datierten Stellungnahme des Rektors zur Beförderung von Hans Rudolf Sennhauser zum Ordinarius ad personam (UZH-Archiv E.3.1.136).
[149] ETH-Journal vom Februar 1981, Nr. 161, S. 21.
[150] Die Verfügung der ETH Zürich vom 21. Oktober 1980 und alle weiteren in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente finden sich im Dossier E.3.1.136 des UZH-Archivs. Sennhauser hatte bereits seit 1975 als «Leiter der Abteilung für Monumentalarchäologie» dem Institut für Denkmalpflege an der ETH Zürich angehört, «um die Zusammenarbeit mit der Universität sicherzustellen und um den besonderen Sachverstand von Sennhauser dem Institut zugänglich zu machen»; vgl. das Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich vom 20. Juni 1975 an die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich sowie den Antrag des Präsidialausschusses der ETH vom 19. September 1980 an den Schulrat betr. der Wahl von Hans Rudolf Sennhauser zum ausserordentlichen Professor für Denkmalpflege (UZH-Archiv E.3.1.136).
[151] RRB vom 8. Dezember 1982, Nr. 4423, unter Rekurs auf RRB vom 22. Oktober 1980, Nr. 3975 (UZH-Archiv E.3.1.136).
[152] Vgl. den Antrag des Präsidialausschusses der ETH an den Schulrat vom 19. September 1980 (1. Zitat), den RRB vom 8. Dezember 1982, Nr. 4423 (2. Zitat) sowie das Protokoll der Sitzung der Hochschulkommission vom 4. Oktober 1984 (alle UZH-Archiv E.3.1.136).

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150 Jahre Kunstgeschichte an der UZH Copyright © 2022 Carola Jäggi. Alle Rechte vorbehalten.

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