Der Grosse Terror – Stalins Säuberung der Gesellschaft

Als ein grundlegender Aspekt des Stalinismus, gilt der Terror gegen die eigene Bevölkerung. Schon während des Russischen Bürgerkriegs wurde Terror von Lenin zu einem profanen politischen Mittel erklärt, um den Willen der bolschewikischen Führungsriege der Bevölkerung aufzudrängen und politische Gegner auszuschalten. Unter Stalin erfuhr dann der Terror und die damit verbundene Repression eine tiefgreifende Systematisierung und trat phasenweise in Erscheinung. Verhaftungswellen, Folterungen und Verurteilungen arteten besonders in den 30er-Jahren aus und machten vor niemandem mehr Halt. Jeder erwartete, in der Nacht abgeholt zu werden, um in der Finsternis der Verhörkellern der Geheimpolizei zu verschwinden. Angst und Denunziantentum zerrütteten das Vertrauen gegenüber den Mitmenschen.

Die Anfänge des Terrors

Obwohl der Terror in der Sowjetunion bereits ein altbewährtes Mittel war, fand es im stalinistischen Terror der 30er Jahren ihren Höhepunkt. Als eine Art Initialzündung für den grossen Terror galt der Mord am Leningrader Parteichef Sergei Kirow am 1. Dezember 1934. Die Hintergründe der Ermordung wurden nie umfassend geklärt, doch die Tatsache, dass Kirow in der Bevölkerung populär war, machte ihn zu einem potenziellen Rivalen für Stalin. Inwieweit dieser involviert war, ist unklar. Fest steht, dass das Attentat auf einen führenden Bolschewiken Stalin eine gute Gelegenheit bot, zu einem Schlag gegen seine alten Weggefährten und Führungspersönlichkeiten der sozialistischen Revolution anzusetzen. Verstärkend kam Stalins tiefwurzelndes Misstrauen hinzu, das sich schon in jungen Jahren als Revolutionär bildete. Überall sah er Feinde, überall witterte er verrat. Diese Paranoia sollte schliesslich ein ganzes Volk fesseln.
Zu Beginn wurde eine gezielte «Diffamierungskampagne» gegen die alte sozialistische Garde gestartet, der sogleich der Parteiausschluss und später die ersten Massenverhaftungen folgten. Die Partei wurde sukzessiv von vermeintlichen Verschwörern: Konterrevolutionäre, Trotzkisten oder ausländische Agenten, gesäubert.
Vor allem der Trotzkismus zog Stalins starke Verachtung auf sich und erinnerte ihn an den Machtkampf mit Trotzki, aus dem er schlussendlich als Sieger hervor ging. Trotz Stalins Aversion blieb der Trotzkismus bisweilen ein internes Parteiverbrechen, dessen Ahndung natürlich keine rechtliche Grundlage hatte. Um den gesetzlichen Rahmen zu umgehen, erhielt bereits im Frühjahr 1934 die Geheimpolizei das Recht, als «sozial gefährlich» verdächtigte Personen zu verhaften und aussergerichtlich zu Lagerhaft (Gulag) zu verurteilen. Gleich nach Kirows Ermordung, erweiterte das Politbüro die geheimdienstlichen Kompetenzen im sogenannten Kirow-Gesetz. Fortan konnten Personen, die des Terrorismus (gleichbedeutend mit Trotzkismus) beschuldigt wurden, in verkürzten Verfahren und ohne Recht auf Berufung erschossen werden.((Vgl. Getty/Naumov, The Road to Terror, S.124, 140f.)) Damit bildete die Geheimpolizei des NKWD schliesslich das Rückgrat der stalinistischen Repression.

Mitglieder des Zentralkommitees von 1917. Nur ein kleiner Teil starb eines natürlichen Todes; commons.wikimedia.org.

Die Moskauer Schauprozesse

Der Attentäter Leonid Nikolajew, ein einstiges Parteimitglied, gestand im ersten Verhör, aus Missmut und ohne weitere involvierte Personen gehandelt zu haben. Daraufhin musste der NKWD eine eigene Geschichte konstruieren, die sich besser bewirtschaften liess. Unter Folter legte Nikolajew ein Geständnis ab, als Mitglied einer Verschwörung unter Trotzki, Sinowjew und Kamenew gehandelt zu haben und gab die Namen weiterer Komplizen kund. Keinen Monat nach dem Attentat wurde er und weitere Beschuldigte hingerichtet.((Vgl. Baberowski, Der Rote Terror, S.143.))
Sinowjew und Kamenew, einst unterlegene im Machtkampf mit Stalin, wurden in einem Geheimprozess zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die vermeintliche Verschwörung zog aber bereits weitere Kreise, und lieferte immer neue Verdächtige. Eine besondere Rolle nahm dabei Nikolai Jeschow ein, der zum Organisator der Parteisäuberung und der Moskauer Schauprozesse avancierte.((Vgl. Fieseler, Stalin, S. 697-698.))
Obwohl die Verhaftungen der einstigen Parteioberen medial ausgeschlachtet wurden, fand die allgemeine Justiztätigkeit des NKWD vorwiegend im geheimen statt und bot daher keine Grundlage für eine öffentliche Auseinandersetzung. Die medienwirksame Inszenierung der drei folgenden Moskauer Schauprozessen sollten dieses Defizit beheben. Hintergedanke dieses Schauspiel war, das Narrativ einer alles umgebenden, revolutionsfeindlichen Übermacht in der Bevölkerung einzuimpfen und zu demonstrieren, dass die Feinde nicht nur den innersten Zirkel der Macht, sondern bereits die gesamte Gesellschaft infiltriert hatten. Folglich überwachte Stalin den gesamten Prozess und gab Regieanweisungen.((Vgl. Baberowski, Der Rote Terror, S.150f. ; Vgl. Ziehr, Entwicklung, S. 24-26.)) Die Hauptrolle oblag dem hysterischen Generalstaatsanwalt Andrei Wyschinski, der die Angeklagten mit absurden Vorwürfen bombardierte, die die Beschuldigten bereits im Vorfeld unter Folter und aus Angst um ihre Familien bereits gestanden.((Vgl. Creuzberger, Stalin, S. 130.)) Zu den Anklagepunkten zählten, nebst einem geplanten Anschlag auf Stalin, Sabotage der Industrieproduktion und Grossbaustellen (Schuldige für nichtplanmässige Produktion), Anschläge auf die Verkehrsinfrastruktur sowie eine geförderte Lostrennung der Sowjetrepubliken.((Vgl. Baberowski, Roter Terror. S. 150.)) Mit den Angeklagten konnten der Öffentlichkeit zugleich universelle Sündenböcke präsentiert werden, die für alle ausserplanmässigen Rückschlägen innerhalb der forcierten Industrialisierung verantwortlich waren. Wyschinski übte dann auf der grossen Bühne und im Namen der sowjetischen Gesellschaft Justiz aus.((Vgl. Creuzberger, Stalin, S. 131.)) In einem Plädoyer formulierte er dies so: «Ich bin nicht der einzige Ankläger! Bei meiner Anklage werde ich vom ganzen Volk unterstützt! Ich klage diese verächtlichen Verbrecher an, die nur eine Strafe verdienen – den Tod durch Erschiessen!“((Zitat in: Conquest, Der Grosse Terror, S.191.)) Beweise brauchte der Generalstaatsanwalt nicht, denn es wurde auf Grund der Aussagen der Angeklagten, die sich gegenseitig denunzierten und falsche Geständnisse ablegten, geurteilt.

Der Schachty-Prozess von 1928 diente als Vorläufer der inszenierten Moskauer Schauprozessen. Wyschinski verkündet das Urteil gegen technische Spezialisten, denen fingierte Sabotageakte in Schachty vorgeworfen wurden; commons.wikimedia.org

Der erste Moskauer Schauprozess fand im August 1936 statt. Hauptangeklagte waren die bereits verurteilten Altbolschewiki, Sinowjew und Kamenew, die sich erneut als Führer des sogenannten «Trotzkistisch-Sinowjewistischen terroristischen Zentrums» vor Gericht verantworten mussten, nur dieses Mal unter Einbezug der Öffentlichkeit. Das Urteil – von Stalin persönlich abgesegnet – stand bereits vor Beginn des Prozesses fest und gleich im Anschluss an die Urteilsverkündung wurden die Beschuldigten hingerichtet.1 Im Januar 1937 und März 1938 folgten die nächsten Schauprozesse, die dem Ersten in Sachen der Theatralik sowie der Brutalität in nichts nachstanden (Vgl. Video unten). Die Riege der Angeklagten stand bereits aus den vorangehenden Prozessen fest und entstammte wieder überwiegend der politischen Prominenz. Nur drei der 54 Angeklagten, nämlich Karl Radek, Christian Rakowski und Grigori Sokolnikow, wurden nicht hingerichtet, sondern zu langer Lagerhaft verurteilt. Ihre Leben nahmen schliesslich in den Lagern doch noch ein gewaltsames Ende.

Wyschinskis Plädoyer im 3. Prozess 1938

Der Terror verselbständigt sich

Während sich die erste Welle vorwiegend auf politische Funktionsträger richtete, griff sie bald auf «Feinde des Kommunismus», also auf unliebsame bürgerliche und religiöse Personengruppen sowie ethnische Minoritäten oder Ausländer über. Während Ausländer in manchen Fällen aus der Sowjetunion ausgewiesen wurden und damit mit dem Leben davon kamen, nahmen die Leben der Priester, der Kulturschaffenden, die sich einst der Revolution verschrieben hatten, sowie der als Kulaken diffamierten Bauern, die im Zuge der Kollektivierung verfolgt wurden, eine weit dramatischere Wendung.((Vgl. Baberowski, Der Rote Terror, S.140.)) Dabei weiteten sich die Verhaftungen auf Angehörige der Beschuldigten aus, denen häufig Mittäterschaft vorgeworfen wurde. In der leisen Hoffnung auf ein milderes Urteil und oft unter Folter gestanden die Verhafteten ihre Taten und denunzierten weitere Personen, sodass auf jeden Verhafteten auf hydraartigerweise weitere Verdächtige folgten. Auch die Militärspitze blieb nicht verschont und wurde so stark dezimiert, dass zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die Rote Armee durch den grossen Mangel an gebildeten Offizieren fast führungslos und schlecht vorbereitet in den Krieg gezogen wurde.
Jeschow erhielt Mittlerweile den Posten des Volkskommissars für Innere Angelegenheiten NKWD und wurde damit zum obersten Exekutor des stalinistischen Terrors. Sein Vorgänger Genrich Jagoda fiel bei Stalin in Ungnade, der sich seiner dann im 3. Prozess entledigte.((Vgl. Dahmer, Die Moskauer Schauprozesse, S. 8.)) Jeschow fertigte hunderte Listen mit Namen von bekannten, zu liquidierenden Persönlichkeiten an Stalin oder einer seiner Vertrauten mussten diese Listen dann gegenzeichnen. Dabei konnte es auch vorkommen, dass Stalin einzelne Namen wieder strich.((Vgl. Conquest, Der Grosse Terror, S.271.)) Die Listen wurden in der folgenden Form vorgelegt:

«Genosse Stalin.
Ich lege Ihnen zur Genehmigung vier Listen von Personen vor, die vor das Militärgericht gestellt werden sollen:
Liste 1 (allgemein)
Liste 2 (ehemalige Angehörige der Roten Armee)
Liste 3 (ehemalige Angehörige des NKWD)
Liste 4 (Ehefrauen von Feinden des Volkes).
Ich ersuche um die Genehmigung, alle im ersten Grad [Erschiessung] verurteilen zu lassen.
Jeschow.»((Zitat in: Conquest, Der Grosse Terror, S.271.))

Den Kreis der Verdächtigen weitete sich immer weiter aus, bis sich der Amoklauf schliesslich 1937 gegen die ganze Bevölkerung wandte und auch vor Kindern nicht Halt machte.((Vgl. Goehrke, Russischer Alltag, S.201.))
Während der Elite in aller Öffentlichkeit der Prozess gemacht wurde, erfuhr die gemeine Bevölkerung eine geheime Verurteilung, die meist noch in den Verhörkellern der Lubjanka erfolgte, wo auch gleich Todesurteile vollstreckt wurden. Über den Verbleib ihrer verhafteten Angehörigen, erfuhren ihre Bekannten von offizieller Seite nichts und mussten sich auf eine Such-Odyssee durch die Moskauer Gefängnisse begeben.((Vgl. Conquest, Der Grosse Terror, S.303f.))

Ursachen und Ende des Terrors

Für die Ursachen des Terrors gibt es in der Forschung verschiedene Erklärungsansätze. Von der Ansicht, dass Stalin ein empathieloser Psychopath war, ist man zu Gunsten eines komplexeren Ursachenmodells, abgerückt. Im Vordergrund stand Stalins paranoide Persönlichkeit, die sich in einer destruktiven Energie entfaltete und eine Atmosphäre der Gewalt und des Misstrauens schuf. Damit bot er nicht wenigen pervertierten Individuen ein Umfeld, in denen sie sich zu entfalten wussten. Das Denunziantentum wurde durch Karriereaufstiegsmöglichkeiten, Neid, private Auseinandersetzungen aber auch durch versprochene Prämien gefördert und entbehrte schnell einer gewissen Legitimität.((Vgl. Conquest, Der Grosse Terror, S.292-295.)) Hinzu kam die ständige Furcht, Stalins Misstrauen auf sich zu ziehen oder in Ungnade zu fallen. Lokale NKWD-Ableger, die nur wenige «konterrevolutionäre» Fälle aufdeckten, wurden von der Generalstaatsanwaltschaft als gerügt und kamen selbst in den Fokus der Verfolgung. Festgelegte Verhaftungsquoten und ein Vergleich der Erfolge sollten Abhilfe schaffen. Dies führte schlussendlich zu einem von oben angeregten und überhöhten Tatendrang, der eine gewisse Eigendynamik entwickelte.((Vgl. Conquest, Der Grosse Terror, S.301.)) In letzter Konsequenz bedeutete dies, dass nicht real-subversives Verhalten, das es in geringem Umfang sicherlich gab, zählte, sondern die Erfüllung von Quoten an erster Stelle stand und damit viele unschuldige Opfer forderte. Obwohl Stalin die Rolle des Hauptinitiators einnahm, hätte sich der Terror in diesem enormen Ausmass nicht ohne Formen der Unterstützung, Kollaboration und Eigeninitiative von unten etablieren können.
Die Säuberungen hatten auch eine machtpolitische Komponente, so konnte sich Stalin der altbolschewikischen Garde entledigen und durch eine, ihm bedingungslos ergebene Elite ersetzen, wobei auch diese nicht sicher sein konnte. Zusätzlich liess sein tiefsitzendes Misstrauen zu einem gewissen Grad die Grenzen zwischen Realität und Einbildung verwischen, ein Umstand, der auch die Gesellschaft durch die breite Propaganda erfasste. Die immerzu neu aufgedeckten Verschwörungen verstärkten seinen Wahn nur noch mehr.

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Stalin mit und ohne Jeschow. Bildmanipulationen waren ein fester Bestandteil des sowjetischen Alltags; rferl.org.

Die Auswüchse des Terrors blieben nicht ohne Folgen. Anschuldigungen nahmen immer groteskere Züge an, die den Verantwortlichen als solche nicht verborgen blieben. Hinzu kam, dass die polizeilichen Kapazitäten durch die gewaltige Menge an Fällen an ihre Grenzen kamen und Fälle nicht weiter verfolgt werden konnten.
Auch die wirtschaftlichen Aspekte überwogen bald die «sicherheitsrelevanten». Das Kader in der Industrie wurde, ähnlich wie in der Roten Armee, ausgemerzt und musste mit ungebildetem Personal neubesetzt werden. Dies hatte wiederum negative Auswirkungen auf die sich im Aufbau befindende Industrie.((Vgl. Goehrke, Russischer Alltag, S.203f.))
Als sich Stalin mit den Auswirkungen konfrontiert sah, musste dem ausgeuferten Terror Einhalt geboten werden. Mit Jeschow und seinem NKWD fand er die passenden Sündenböcke. Jeschov wurde im November 1938 durch den nicht minder sadistischen Lawrenti Beria ausgetauscht und als Hauptschuldigen hingerichtet.((Vgl. Conquest, Der Grosse Terror, S.296.)) Terror und Repression blieben weiterhin ein geeignetes Machtinstrument, die fortan jedoch einen subtileren Einsatz erfuhren. Stalin entzog sich damit der persönlichen Verantwortung für die Exzesse. Ihn erachteten viele Bürger, von denen nicht wenige an den Sozialismus glaubten und sich diesem verschrieben, ohnehin nicht als Schuldigen für ihre Lage. Viel mehr erhofften sich viele Verhafteten, dass Stalin ihr Urteil als Missverständnis erkannte. Doch das stalinistische System machte keine Fehler. Nur in extrem seltenen Fällen kam es tatsächlich zu einer Urteilsrevision.
Erst nach Stalins Tod im März 1953 lockerten sich unter seinem Nachfolger Nikita Chruschtschow die Repressionen. Mit seiner Entstalinisierungspolitik begann erstmals in der sowjetischen Geschichte eine zögerliche Aufarbeitung der Verbrechen und die politischen Häftlinge wurden entlassen.

Bilanz

Die Bilanz der Terrorjahre 1934-38 ist erschreckend. Die Mitglieder des Zentralkomitees, die Volkskommissare sowie die Führung der Roten Armee und grosse Teile der wirtschaftlichen und kulturschaffenden Eliten wurde liquidiert. Auch die Mord- und Verhaftungsraten in der Bevölkerung waren massiv. So wurden etwa 3.14 Millionen Personen verhaftet, davon 1.57 Millionen wegen angeblicher politischer Verbrechen. Von diesen 1.57 Millionen Personen wurden ungefähr 1.34 Millionen aus politischen Gründen verurteilt.(( Vgl. Baberowski, Roter Terror, S. 171f, 200 ; Vgl. Dahmer, Die Moskauer Schauprozesse, S.8.)) Hildermeier bezifferte die Zahl der Exekutierten auf mindestens 680`000.((Vgl. Goehrke, Russischer Alltag, S.201.)) Die restlichen Verurteilten verschwanden in den fürchterlichen Mühlen der Arbeitslagern (Gulag).
In der übrigen Gesellschaft schürte der Terror Angst und zerrüttete das Vertrauen gegenüber den Mitmenschen. Hanna Arendt nannte dies einst die «Atomisierung der Gesellschaft», bei der das Misstrauen jegliche persönliche Verbindung löste und die sowjetische Gesellschaft zeitweilig zu einer losen, apathischen Masse verkommen liess.

Literaturtipp:
Figes, Orlando: Die Flüsterer. Leben in Stalins Russland, Berlin 2008.

von Jovana Grkovic

Überarbeitung: Florian Wiedemann
Titelbild: Antipow, Stalin, Kirow, Schwernik und Komarow. Am Ende bleibt nur Stalin übrig; dekoder.org (Bearbeitung F.W.).


Literaturangaben:

Baberowski, Jörg: Der Rote Terror. Die Geschichte des Stalinismus, München 2003.

Creuzberger, Stefan: Stalin, Machtpolitiker und Ideologe, Stuttgart 2009.

Conquest, Robert: Der Grosse Terror. Sowjetunion 1934-1938, München 1992.

Dahmer, Helmut: Die Moskauer Schauprozesse 1936–1938 und Stalins Massenterror. Berlin 2008.

Fieseler, Beate: Stalin, seine Gefolgsleute und der Terror in der Sowjetunion. Ein Forschungsbericht über die neuere wissenschaftliche Literatur, in: Archiv für Sozialgeschichte 46, 2006, S. 695–711.

Getty, Arch J./Naumov Oleg V.: The Road to Terror. Stalin and the Selfdestruction of the Bolsheviks, 1932-1939, London 1999.

Goehrke, Carsten: Russischer Alltag. Eine Geschichte in neun Zeitbildern vom Frühmittelalter bis zur Gegenwart, Band 3: Sowjetische Moderne und Umbruch, Zürich 2005.

Ziehr, Wilhelm: Die Entwicklung Des “Schauprozesses” in Der Sowjetunion: Ein Beitrag Zur Sowjetischen Innenpolitik 1928–1938 , Berlin 1970.


  1. Vgl. Dahmer, Die Moskauer Prozesse, S. 7. []