Wie in der Geschichtswissenschaft üblich, blieb auch die Forschung zur stalinistischen Ära nicht frei von Kontroversen und anhaltenden Diskussionen, die sich in den letzten Jahrzenten durch mehrere Paradigmenwechsel manifestierten. Als grundlegendes Untersuchungsobjekt galt vorwiegend das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft. Die Konzeption dieses Verhältnisses prägte schliesslich die historischen Forschungsansätze ausserhalb der Sowjetunion und wirkte sich nicht zuletzt auf die Begriffsdefinitionen von «Stalinismus» aus.
Begriffsdefinition „Stalinismus“
Eine aktuelle Begriffsdefinition, die vor allem in der deutschsprachigen Forschung geläufig ist und auch diesem Projekt zu Grunde lag, lieferte Jörg Baberowski. Dieser hat den Stalinismus als «eine Form personalisierter, terroristischer Herrschaft totalitären Anspruchs» beschrieben, «die unter den Bedingungen sozio-ökonomischen Wandels, ethnisch-kultureller Konflikte, institutioneller Unterentwicklung und gesellschaftlicher Mobilisierung entstand».1 Damit sind zugleich die wesentlichen Fragen der jüngeren Stalinismusforschung benannt:
– Wie lässt sich das sowjetische Herrschaftssystem unter Stalin charakterisieren?
– Welche Rolle spielte die Person Stalins, welche Bedeutung kommt bestimmten Techniken der Macht zu (Bsp. Terror)?
– Welche gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen ermöglichten den Stalinismus oder resultierten aus ihm?
– Wie veränderte sich der Alltag der Menschen und welche Formen des kulturellen Wandels sind fassbar?
Diese Fragen dienten den Beiträgen auf Stalindigital als Leitlinien und sollten den Studierenden helfen, das Phänomen des Stalinismus in manchen seiner Teilaspekte zu ergründen.
Forschungsansätze im Wandel der Zeit
Auch wenn die Forschungsansätze sich über die letzten sechs Jahrzehnte änderten, enthält jedes Paradigma zutreffende Erkenntnisse. Eine isolierte Betrachtungsweise behinderte bisweilen aber den Blick auf den ganzen Komplex des Stalinismus. Erst die aktuell geläufige Kombination dieser Erkenntnisse vermag es, die verschiedenen Teilaspekten zu erklären und damit das Phänomen im Ganzen – wenn auch lange nicht abschliessend.
Besonders in der vorsowjetischen Russlandhistorie fand der Staat häufig eine Repräsentation in Form einer uneingeschränkt herrschenden Persönlichkeit. Diesem Zaren stand eine breite, passive Masse gegenüber, die sich vergleichsweise spät und wenig erfolgreich zu emanzipieren versuchte. Dieser Umstand prägte dann auch einen Teil der Forschenden, die in Stalins Herrschaft eine direkte Kontinuität zur zarischen Herrschaft erblickten (Robert Tucker).((Vgl. Emeliantseva, Einführung in die Osteuropäische Geschichte, S.266.)) In manchen Aspekten wies der Stalinismus durchaus gewisse, wenn auch nicht intendierte, Parallelen zur Zarenzeit auf.
In dieses Paradigma, das die Gesellschaft gesamthaft als absent erachtete und damit den Fokus auf die herrschende Nomenklatura legte, reihten sich bisweilen auch die Vertreter der Totalitarismustheorie ein. Diese Herrschaftstypologie hatte vor allem nach der Niederlage Nazideutschlands Hochkonjunktur. Gleichzeitig wurde versucht, Stalins Sowjetunion in das Totalitarismusparadigma einzuordnen, wobei für die Forscher das Sowjetsystem sogar noch eher dem totalitären Idealtypus entsprach als das Dritte Reich.(( Vgl. Vollnhals, Totalitarismusbegriff im Wandel.))
In der Theorie gründete der totalitäre Herrschaftsstil auf dem Machtmonopol eines kleinen Führungszirkels. Dabei erhebt die ideologisch basierte Herrschaft die volle Verfügungsgewalt auf das gesamte gesellschaftliche Leben und duldete weder Abweichungen noch individuelle Entfaltung (Richard Pipes, Hannah Arendt, Zbigniew Brzezinski). Besonders für Arendt wurde das Mittel des Terrors zum zentralen Instrument des totalitären Stalinismus, mit dem es während des „Grossen Terrors der 30er-Jahren“ gelang, die Gesellschaft in eine apathische Masse zu spalten („Atomisierung der Gesellschaft“). Arendt verband das Totalitäre direkt mit der Person Stalins. Der Tod des Diktators 1953 und den Unwillen der neuen Führung, Stalins Kurs beizubehalten, unterstrich Arendts Ansichten und bedeutete dann konsequenterweise auch das Ende des totalitären Sowjetregimes, das sich in eine repressive Diktatur wandelte.(( Vgl. Vollnhals, Totalitarismusbegriff im Wandel.))
Gemäss Baberowski übte das Regime nie eine totalitäre Kontrolle der Gesellschaft aus. Oftmals zerbrachen die Vorstellungen an der Realität, die nicht zuletzt auch der gering wurzelnden Sowjetherrschaft in entlegenen Gebieten geschuldet war. In diesem Sinne kann eher von „totalitärem Anspruch“ gesprochen werden, der mit einer brutalen Erziehungsdiktatur und Terror einherging. Eine komplette Umsetzung in Form eines totalitären Systems vermochte aber der Stalinismus nicht zu bewerkstelligen.(( Vgl. Baberowski, Terror und Wandel, S.9 und S.14.))
Die gesellschaftlichen Dynamiken blieben im totalitären Forschungsansatz weitgehend ausser Acht. Erst nach 1960 gerieten diese Dynamiken als determinierend für den Stalinismus in den Fokus der sogenannten Revisionisten (Sheila Fitzpatrick, Moshe Levin). Die Revisionisten erkannten einen „Stalinismus von unten“, einen Stalinismus, der auf lokalen Initiativen basierte. Dabei wurde die ausufernde Gewalt zu einer Begleiterscheinung, die es den tieferen Ebenen ermöglichte, eine gewisse Macht auf die Herrschaftselite auszuüben und diese zu einer anerkennenden Reaktion zwang. Damit wurde eine Atmosphäre der Gewalt und Denunziation geschaffen, in der sich profitorientierte Mitläufer zu bewegen, und die ihnen offenbarten Aufstiegsmöglichkeiten zu nutzen wussten. Ein grosses Problem dieser Konzeption war, dass Stalins Wirken nachträglich als nicht direkt auf seine Person zurückzuführend, sondern als Reaktion auf bestehendes, relativiert wurde.((Vgl. Emeliantseva, Einführung in die Osteuropäische Geschichte, S.266.)) Tatsächlich ist diese destruktive Atmosphäre, in der die Gewalt als profanes und legitimes Mittel erschien, direkt auf Stalin als Urheber zurückzuführen. Das Individuum an sich wurde in diesem Umfeld aber zu einem Multiplikator und verlieh der Gewalt eine gewisse Eigendynamik. Die Kontrolle entglitt dem Herrscher aber nie. Als Beleg für Stalins duldende Oberhand dienen die unzähligen Erschiessungslisten, die von ihm oder seinen Vertrauten gegengezeichnet wurden.(( Vgl. Baberowski, Terror und Wandel, S.11f.))
Als eine wichtige Einschätzung Baberowskis zählt, dass er in Stalin keinen Zyniker der Macht erkannte. Diese Beurteilung trifft seiner Meinung auch auf Lenin zu. Beide Schreibtischtäter glaubten an den heilbringenden Kommunismus. Dem menschlichen Leid, das die Umsetzung ihrer Ideologie forderte, massen sie aber keinerlei Bedeutung zu.
Im Stalinismus erkannte Baberowski sogar eine Inszenierung des permanenten Chaos, um die totalen Ansprüche der Partei zu begründen und die Umgestaltung der Gesellschaft voranzutreiben.((Vgl. Baberowski, Terror und Wandel, S.10-12.))
Literaturvorschläge:
Arendt, Hannah: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. 3 Bände, Frankfurt am Main 1975.
Baberowski, Jörg: Wandel und Terror. Die Sowjetunion unter Stalin 1928-1941: Ein Literaturbericht, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 43/1, 1995, S.97-129.
Brzezinski, Zbigniew K.: Totalitarian Dictatorship and Autocracy. Cambridge 1966.
Fitzpatrick, Sheila: Everyday Stalinism. Ordinary Life in Extraordinary Times, Soviet Russia in the 1930s, Oxford 1999.
Levin, Moshe: The Making of the Soviet System. Essays in the Social History of Interwar Russia, London 1985.
Pipes, Richard: Russland vor der Revolution. Staat und Gesellschaft im Zarenreich. München 1984.
Tucker, Robert C.: Stalin in Power. The Revolution from Above, 1928–1941, New York 1992.
Literaturangaben:
Baberowski, Jörg: Wandel und Terror. Die Sowjetunion unter Stalin 1928-1941: Ein Literaturbericht, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 43/1, 1995, S.97-129.
Emeliantseva, Ekaterina/Malz, Arié/Ursprung, Daniel: Einführung in die Osteuropäische Geschichte. Zürich 2008.
Vollnhals, Clemens: Der Totalitarismusbegriff im Wandel. In: Bundeszentrale für Politische Bildung <https://www.bpb.de/apuz/29513/der-totalitarismusbegriff-im-wandel?p=all>; [Stand: 04.02.2022].
- Vgl. Baberowski, Wandel und Terror, S.128f. [↩]