Fördermittel Digitale Lehre und Forschung

Wichtige Information: Fördermittel können nur noch gesprochen und eingesetzt werden bis 31.12.2024. Weitere universitäre Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte finden Sie bei der Universitären Lehrförderung unter https://www.ulf.uzh.ch/de.html

 

Die Fördermittel Digitale Lehre und Forschung ersetzen die Mittel «Initiative Interaktives Lernen (IIL)». Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Digitalen Lehre und Forschung sowie Projekte, die sich durch einen innovativen, lehrunterstützenden und nachhaltigen Charakter auszeichnen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind die ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, die Assistenzprofessorinnen und -professoren mit und ohne Tenure Track sowie die Förderungsprofessorinnen und -professoren der Philosophischen Fakultät.

Rahmenbedingungen

Voraussetzung für einen Antrag ist ein nachhaltiges digitales und / oder didaktisch innovatives Projekt aus der Lehre und Forschung, wobei Projekte aus der Forschung einen engen Bezug zur Lehre aufweisen müssen.

Antragstellung

Gesuche können jederzeit eingereicht werden, doch müssen die gesprochenen Mittel in demselben Kalenderjahr verwendet werden. Die Gesuche werden vom Team Digitale Lehre und Forschung in der Regel innerhalb von vier Wochen begutachtet.

Liegt die Antragssumme über 15 000 Franken, wird die Projektleiterin oder der Projektleiter zu einer Präsentation eingeladen. Rückwirkend werden keine Mittel gesprochen.

Die Antragstellerinnen oder Antragsteller sind gebeten, das Antragsformular für Fördermittel Digitale Lehre und Forschung (FDLF) auszufüllen und an die angegebene Adresse zu retournieren. Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht bearbeitet werden.

Antragsformular für Fördermittel Digitale Lehre und Forschung (FDLF) (DOCX, 49 KB)