{"id":25,"date":"2020-09-13T11:57:19","date_gmt":"2020-09-13T09:57:19","guid":{"rendered":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/zoubery\/?p=25"},"modified":"2020-09-28T09:43:50","modified_gmt":"2020-09-28T07:43:50","slug":"zuercher-hexenprozesse-urteile-vs-kundschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/zoubery\/2020\/09\/13\/zuercher-hexenprozesse-urteile-vs-kundschaften\/","title":{"rendered":"Z\u00fcrcher Hexenprozesse: Urteile vs. Kundschaften"},"content":{"rendered":"\n<p>von Lea Estermann<\/p>\n\n\n\n<p><em>Im folgenden Beitrag wird ein Hexenprozess n\u00e4her in den Blick genommen, der im fr\u00fchneuzeitlichen Z\u00fcrich stattgefunden hat. Dabei wird das Ziel verfolgt, die verschiedenen Aspekte des vorherrschenden Hexenbildes in der Obrigkeit und in der Bev\u00f6lkerung miteinander zu vergleichen, indem ein Urteil eines Hexenprozesses mit den dazugeh\u00f6rigen Kundschaften abgeglichen wird. Dieser Untersuchung liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Vorstellungen vom \u00dcbernat\u00fcrlichen in den verschiedenen St\u00e4nden der fr\u00fchneuzeitlichen Gesellschaft deutlich voneinander unterschieden. Zudem wird gezeigt, dass im endg\u00fcltigen Urteil die Perspektive der Obrigkeit zu Tage tritt, die mit dem kumulativen Hexenbild der Fr\u00fchen Neuzeit \u00fcbereinstimmt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n\n\n\n<p>Am 21. Juli 1603 wird im z\u00fcrcherischen K\u00fcsnacht das Urteil des Hexenprozesses gegen Anna Sydler aus dem Weiler Heslibach verk\u00fcndet. Das Urteil: Todesstrafe. Sydler ist nicht die Einzige, die ein solches Schicksal ereilt, denn die Hexenverfolgung der Fr\u00fchen Neuzeit forderte gem\u00e4ss der heutigen Forschung zwischen 50\u2019000 bis 60&#8217;000 Todesopfer in Europa.<sup><a href=\"#footnote_1_25\" id=\"identifier_1_25\" class=\"footnote-link footnote-identifier-link\" title=\"Diese Sch&auml;tzung ist mit grosser Vorsicht zu geniessen, da sich die genaue Zahl nicht rekonstruieren l&auml;sst. Vgl. Rummel, Walter\/Voltmer, Rita: Hexen und Hexenverfolgung in der Fr&uuml;hen Neuzeit, Darmstadt 2008 (Geschichte Kompakt).\">1<\/a><\/sup> In dem untersuchten Fall wird Anna Sydler der Leugnung Gottes, des mehrmaligen Beischlafs mit dem Teufel sowie diverser Schadenzauber bezichtigt, sodass die Obrigkeit am Ende die Todesstrafe verh\u00e4ngte.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Blogbeitrag soll es darum gehen, die oben genannten Punkte, die letzten Endes zum genannten Urteil f\u00fchrten, genauer zu beleuchten und mit den dem Urteil zu Grunde liegenden Kundschaften abzugleichen. Bei der Betrachtung dieses Urteils f\u00e4llt schnell auf, dass die Aussagen stark formalisiert sind und stets einem bestimmten Muster folgen: Auf die erste Begegnung mit dem Teufel, der in Gestalt eines attraktiven Mannes auf einem Pferd angeritten kommt und die hilflose Frau mit finanziellen Versprechen verf\u00fchrt, folgt die Entsagung Gottes sowie mehrmaliger \u00absch\u00e4ndliche[r] Mutwillen\u00bb<sup><a href=\"#footnote_2_25\" id=\"identifier_2_25\" class=\"footnote-link footnote-identifier-link\" title=\"StAZH B VI 365, Gerichtsurteil Anna Sydler vom 21.07.1603, zit. nach Sigg, Otto (Hg.): Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Z&uuml;rich. Vom b&ouml;sen Geist in Stadt und Land Z&uuml;rich und im aargauischen Kelleramt. Dokumentation zu den 79 mit Todesurteil endenden sogenannten Hexenprozessen im Hoheitsgebiet der Stadt Z&uuml;rich 1487-1701, Frick 2012, hier S. 107f.\">2<\/a><\/sup> \u2012&nbsp;eine Umschreibung f\u00fcr den Geschlechtsakt mit dem Teufel. Es fragt sich folglich, ob diese Anschuldigungen auch bei den Ankl\u00e4ger*innen vorzufinden sind oder ob es sich bei dieser Darstellung um eine Sichtweise handelt, wie sie die weltliche Obrigkeit vertrat, die das Delikt der Hexerei letztendlich ahndete.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach diesen Ausf\u00fchrungen \u2012 Verf\u00fchrung durch den Teufel und Abfall von Gott \u2012 erw\u00e4hnt das Urteil konkret die Vorw\u00fcrfe, die den Kundschaften entstammen; also die Vorw\u00fcrfe der Schadenszauberei. So wird Anna Sydler vorgeworfen, in den letzten 14 Jahren rund neun verschiedene Schadenzauber ver\u00fcbt zu haben, welche alle unter der Nennung des Namens des Teufels erfolgt oder auf dessen Verlangen hin ver\u00fcbt worden seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier stellt sich die Frage, wie die in den Zeugenaussagen erw\u00e4hnten Taten in den Urteilen wiedergegeben, wie sie benannt und bewertet werden und ob sich eine Diskrepanz zwischen Aussagen und Urteil finden l\u00e4sst. In dem besprochenen Fall fand die Zeugenbefragung durch den Obervogt von K\u00fcsnacht am 19. Juli 1603 statt, also zwei Tage vor der endg\u00fcltigen Urteilsverk\u00fcndung. In den Kundschaften werden die Aussagen von sieben Personen wiedergegeben, die sich inhaltlich alle sehr \u00e4hneln. Am prominentesten erscheint dabei der Vorwurf des Schadenzaubers, der vor allem gegen Nutztiere, teilweise aber auch gegen Menschen gerichtet gewesen sein soll. Interessant ist derweil, dass der Teufel in keiner der Aussagen erw\u00e4hnt oder der Angeklagten eine Verbindung zu diesem vorgeworfen wird, w\u00e4hrend alle Anklagepunkte im Urteil in direkter Verbindung zum Teufel stehen. Dieser Befund weist auf eine klare Diskrepanz zwischen der Vorstellung der Bev\u00f6lkerung und der Obrigkeit in Bezug auf die Hexereivorw\u00fcrfe hin.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere Gemeinsamkeit in den Zeugenaussagen besteht in der beschriebenen sozialen Stellung der Angeklagten Anna Sydler. So beschreibt beispielsweise Hans Hermatschwyler, dass \u00aber und sein Volk sie [\u2026] gescheut\u00bb h\u00e4tten; bei einem gr\u00f6sseren Viehsterben \u00abhabe man allweg viel auf die Sydlerin geargwohnt, aber ohne Grund\u00bb.<sup><a href=\"#footnote_3_25\" id=\"identifier_3_25\" class=\"footnote-link footnote-identifier-link\" title=\"StAZH A 27.161, Aussage Hans Hermatschwyler, 19.07.1603, zit. nach ebd., S. 109.\">3<\/a><\/sup> Diese Aussagen geben einen Hinweis darauf, dass die Angeklagte in der Dorfgemeinschaft allgemein keine gute Stellung innehatte und von der Bev\u00f6lkerung gemieden, wenn nicht gar ge\u00e4chtet wurde. Dass vor allem jene Personen der Hexerei bezichtigt wurden, die in der Gemeinschaft ohnehin kein gutes Ansehen genossen, betont auch der Historiker Malcolm Gaskill, wenn er schreibt, dass Vorw\u00fcrfe meistens Frauen angelastet wurden, die in jene speziellen sozialen Beziehungskonstellationen hineinpassten, die unter Nachbarn konflikttr\u00e4chtig und angstbesetzt waren.<sup><a href=\"#footnote_4_25\" id=\"identifier_4_25\" class=\"footnote-link footnote-identifier-link\" title=\"Gaskill, Malcolm: Hexen und Hexenverfolgung. Eine kurze Kulturgeschichte, Stuttgart 2013, hier S. 82.\">4<\/a><\/sup><\/p>\n\n\n\n<p>Auff\u00e4llig ist, dass alle Vorw\u00fcrfe, die seitens der Kundschaft gegen Anna Sydler ge\u00e4ussert wurden, keine explizit \u00fcbernat\u00fcrlichen oder teuflischen Erkl\u00e4rungen lieferten, sondern lediglich einen negativen und unerkl\u00e4rbaren Sachverhalt in direkte Verbindung mit Sydler brachten. Den Kundschaften l\u00e4sst sich zwar entnehmen, dass Anna Sydler als aussenstehende und b\u00f6sartige Person wahrgenommen wurde, jedoch wird sie nie direkt als Hexe bezeichnet oder mit Aspekten des elaborierten Hexenbildes in Verbindung gebracht.<sup><a href=\"#footnote_5_25\" id=\"identifier_5_25\" class=\"footnote-link footnote-identifier-link\" title=\"Zum elaborierten Hexenbild vgl. Bettl&eacute;, Nicole: Wenn Saturn seine Kinder frisst. Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator, Bern 2013 (Freiburger Studien zur Fr&uuml;hen Neuzeit 15), hier S. 50.\">5<\/a><\/sup> Diese Aspekte, wie sie dann letztlich im Urteil auftauchen \u2013 die Gottesleugnung, die Buhlschaft mit dem Teufel und Zauberei im Namen des Teufels \u2013 sind in keiner der Kundschaften zu finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Tatsache lenkt den Blick schliesslich auf die Obrigkeit, die in diesen Hexenprozess involviert war. Neben dem Z\u00fcrcher Rat, der den Prozess f\u00fchrte, beteiligten sich unter anderem namentlich der S\u00e4ckelmeister Johann Escher, der Obervogt von K\u00fcsnacht und F\u00e4hnrich Holtzhalb, welcher die Befragungen der Zeug*innen durchf\u00fchrte, daran.&nbsp;Den zus\u00e4tzlichen Untersuchungsakten zum Prozess gegen Anna Sydler l\u00e4sst sich entnehmen, dass der K\u00fcsnachter Obervogt die Angeklagte zwei Mal verh\u00f6rte. W\u00e4hrend des ersten Verh\u00f6rs nimmt Sydler direkten Bezug auf die Vorw\u00fcrfe, die von den Kundschaften ausgingen, wobei sie diese allesamt bestreitet. In diesem Verh\u00f6r gibt der Protokollf\u00fchrer die Worte der Angeklagten noch relativ ausf\u00fchrlich in indirekter Rede wieder, weshalb man in diesem Dokument einen Einblick in die Schilderungen und Berichten des Tathergangs der Verd\u00e4chtigten erh\u00e4lt. Auch in diesen Akten wird der Teufel nicht erw\u00e4hnt, vielmehr werden die bereits in den Kundschaften geschilderten Konflikte aufgegriffen und aus einer anderen Perspektive wiedergegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Interessant ist schliesslich das Protokoll des zweiten Verh\u00f6rs, bei dem Anna angeblich ohne Pein und Marter die vermeintlichen Treffen mit dem \u00abb\u00f6sen Geist\u00bb sowie die Sch\u00e4digungen von Mensch und Vieh gestand. An dieser Stelle muss danach gefragt werden, weshalb bis zu diesem Punkt w\u00e4hrend des gesamten Prozesses keine teuflischen Motive genannt werden, w\u00e4hrend beim zweiten Verh\u00f6r eine ganze Ballung solcher Teufelsvorstellungen zu Tage treten. Auch wenn Anna Sydler keiner tats\u00e4chlichen Folter ausgesetzt war, so kann davon ausgegangen werden, dass ihr diese zumindest angedroht wurde, denn meist reichte dies bereits, um ein Gest\u00e4ndnis zu erzielen. Die durch die Androhung der Folter in die Enge getriebene Sydler muss auf die Suggestivfragen des K\u00fcsnachter Obervogtes geantwortet haben, in denen der Teufel schliesslich eine prominente Rolle einnahm.<\/p>\n\n\n\n<p>Um auf die angesprochene Diskrepanz zwischen den Vorstellungen von Hexerei der Bev\u00f6lkerung und der Obrigkeit zur\u00fcckzukommen, kann festgehalten werden, dass die Vorstellungen, wie sie dem Urteil Sydlers zu entnehmen sind, nicht mit jenen der Bev\u00f6lkerung \u00fcbereinstimmen. Vielmehr zeigt sich eine starke Tendenz dahingehend, dass es sich bei der Teufelsbuhlschaft und dem Abfall von Gott vornehmlich um eine Vorstellung handelte, die von der Obrigkeit vertreten wurde, w\u00e4hrend die Bev\u00f6lkerung in erster Linie eine plausible Erkl\u00e4rung f\u00fcr Sch\u00e4den an Vieh und Mensch suchte.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\" \/>\n<ol class=\"footnotes\"><li id=\"footnote_1_25\" class=\"footnote\">Diese Sch\u00e4tzung ist mit grosser Vorsicht zu geniessen, da sich die genaue Zahl nicht rekonstruieren l\u00e4sst. Vgl. Rummel, Walter\/Voltmer, Rita: Hexen und Hexenverfolgung in der Fr\u00fchen Neuzeit, Darmstadt 2008 (Geschichte Kompakt).<span class=\"footnote-back-link-wrapper\"> [<a href=\"#identifier_1_25\" class=\"footnote-link footnote-back-link\">&#8617;<\/a>]<\/span><\/li><li id=\"footnote_2_25\" class=\"footnote\">StAZH B VI 365, Gerichtsurteil Anna Sydler vom 21.07.1603, zit. nach Sigg, Otto (Hg.): Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Z\u00fcrich. Vom b\u00f6sen Geist in Stadt und Land Z\u00fcrich und im aargauischen Kelleramt. Dokumentation zu den 79 mit Todesurteil endenden sogenannten Hexenprozessen im Hoheitsgebiet der Stadt Z\u00fcrich 1487-1701, Frick 2012, hier S. 107f.<span class=\"footnote-back-link-wrapper\"> [<a href=\"#identifier_2_25\" class=\"footnote-link footnote-back-link\">&#8617;<\/a>]<\/span><\/li><li id=\"footnote_3_25\" class=\"footnote\">StAZH A 27.161, Aussage Hans Hermatschwyler, 19.07.1603, zit. nach ebd., S. 109.<span class=\"footnote-back-link-wrapper\"> [<a href=\"#identifier_3_25\" class=\"footnote-link footnote-back-link\">&#8617;<\/a>]<\/span><\/li><li id=\"footnote_4_25\" class=\"footnote\">Gaskill, Malcolm: Hexen und Hexenverfolgung. Eine kurze Kulturgeschichte, Stuttgart 2013, hier S. 82.<span class=\"footnote-back-link-wrapper\"> [<a href=\"#identifier_4_25\" class=\"footnote-link footnote-back-link\">&#8617;<\/a>]<\/span><\/li><li id=\"footnote_5_25\" class=\"footnote\">Zum elaborierten Hexenbild vgl. Bettl\u00e9, Nicole: Wenn Saturn seine Kinder frisst. Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator, Bern 2013 (Freiburger Studien zur Fr\u00fchen Neuzeit 15), hier S. 50.<span class=\"footnote-back-link-wrapper\"> [<a href=\"#identifier_5_25\" class=\"footnote-link footnote-back-link\">&#8617;<\/a>]<\/span><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Lea Estermann Im folgenden Beitrag wird ein Hexenprozess n\u00e4her in den Blick genommen, der im fr\u00fchneuzeitlichen Z\u00fcrich stattgefunden hat. 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