{"id":943,"date":"2025-12-11T08:53:31","date_gmt":"2025-12-11T08:53:31","guid":{"rendered":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/?p=943"},"modified":"2026-01-21T12:53:16","modified_gmt":"2026-01-21T12:53:16","slug":"article-by-rubina-chouhan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/en\/2025\/12\/11\/article-by-rubina-chouhan\/","title":{"rendered":"Die 10. AHV-Revision und das Rentensystem der Geschlechtergerechtigkeit"},"content":{"rendered":"<h4 class=\"has-medium-font-size\" style=\"font-style: normal; font-weight: 600;\">Article by Rubina Chouhan<\/h4>\r\n<p><!-- \/wp:post-content -->\r\n\r\n<!-- wp:paragraph --><\/p>\r\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\r\n<div class=\"layoutArea\">\r\n<div class=\"column\">\r\n<p>Die 10. AHV Revision von 1997 geho\u0308rt zu den pra\u0308gendsten sozialpolitischen Reformen der Schweiz. Sie leitete den U\u0308bergang von einem an traditionellen Erna\u0308hrermodellen orientierten System hin zu einer sta\u0308rker individualisierten Altersvorsorge ein. Dieser Wandel wurde wesentlich durch gesellschaftliche Entwicklungen getragen, da Frauen zunehmend am Erwerbsleben teilnahmen und u\u0308ber verbesserte Bildungs- und Berufschancen verfu\u0308gten und durch die Einfu\u0308hrung des Frauenstimmrechts endlich eine Stimme erlangten. Ermo\u0308glicht wurde dieser Einschnitt, wie Lili Nabholz Haidegger in ihrem Interview hervorhebt, durch den jahrzehntelangen Einsatz zahlreicher Aktivistinnen und weiterer engagierter Frauen, darunter auch sie selbst, die mit politischer Arbeit und grosser Beharrlichkeit den Boden fu\u0308r diese Reform bereitet haben.<\/p>\r\n<p>Vor der Revision war die AHV stark von patriarchalen Strukturen gepra\u0308gt. Die Absicherung einer Frau hing in erster Linie von ihrem Zivilstand ab. Verheiratete Frauen verfu\u0308gten kaum u\u0308ber eigene Rente und ihre finanzielle Sicherheit war weitgehend vom Einkommen und den Beitra\u0308gen des Ehemannes abha\u0308ngig. Ihren Teil der Rente erhielt der Ehemann. Viele Jahre unbezahlter Familien- und Sorgearbeit fu\u0308hrten weder zu Beitragszeiten noch zu anerkannten Anspru\u0308chen. Besonders verletzlich waren Frauen im Falle einer Scheidung, da der abgeleitete Rentenanspruch mit der Trennung entfiel und sie ohne eigene Absicherung zuru\u0308ckblieben.<\/p>\r\n<p>Die 10. AHV Revision stellte hier einen echten Wendepunkt dar. Sie griff nicht nur einzelne Ungleichheiten auf, sondern erneuerte das System grundlegend. Das Splitting sorgte dafu\u0308r, dass die wa\u0308hrend der Ehe erzielten Einkommen beiden Ehegatten ha\u0308lftig gutgeschrieben wurden und individuell bezogen wurden. Damit erhielten verheiratete und geschiedene Frauen erstmals einen eigenen Rentenanspruch, der ihre Lebensleistung sichtbarer machte. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften hoben den Wert der Betreuung von Kindern und pflegebedu\u0308rftigen Angeho\u0308rigen hervor und ermo\u0308glichten, dass solche Zeiten rentenbildend wurden. Mit der Einfu\u0308hrung der Witwerrente wurde zudem eine klare Ungleichbehandlung der Ma\u0308nner beseitigt. Durch diese Reformen wurden zentrale Abha\u0308ngigkeiten aufgelo\u0308st und die Stellung der Frau in der Altersvorsorge erheblich gesta\u0308rkt. Die Revision verlieh Care-Arbeit eine neue Sichtbarkeit und ru\u0308ckte das Individualprinzip sta\u0308rker in den Vordergrund. Sie war daher nicht nur eine technische Anpassung, sondern ein sozialpolitischer Meilenstein, der das System nachhaltiger und gerechter machte.<\/p>\r\n<p>Trotz dieser strukturellen Fortschritte zeigt sich jedoch, dass ihre Wirkung begrenzt bleibt. Die Gutschriften kompensieren nur teilweise die strukturell tieferen Lo\u0308hne vieler Frauen sowie ha\u0308ufige Erwerbsunterbru\u0308che. Da Renten weiterhin in erster Linie auf Erwerbseinkommen beruhen, bestehen die zentralen Ursachen fu\u0308r die Rentenungleichheit fort. Mit einem Abstand von fast drei Jahrzehnten zeigt sich deshalb eine gemischte Bilanz. Die Reform hat die rechtliche Abha\u0308ngigkeit von Ehekonstellationen weitgehend beseitigt und Care-Arbeit erstmals ernsthaft beru\u0308cksichtigt. Gleichzeitig bleibt die materielle Gleichstellung im Alter unerreicht, solange unbezahlte Arbeit nur teilweise in die Rentenberechnung einfliesst und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fu\u0308r Frauen unvera\u0308ndert bleiben.<\/p>\r\n<p>Eine zukunftsgerichtete Vorsorgepolitik sollte deshalb jene Elemente sta\u0308rken, die mit der 10. Revision angestossen wurden, jedoch noch nicht die gewu\u0308nschte Wirkung entfalten. Die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten ko\u0308nnte deutlicher ausgestaltet werden, damit Care-Arbeit nicht nur symbolisch, sondern auch materiell ins Gewicht fa\u0308llt. Ebenso wu\u0308rde eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit die im System fortbestehenden Ungleichheiten spu\u0308rbar reduzieren, da Frauen weniger ha\u0308ufig zu Unterbru\u0308chen und Teilzeitlo\u0308sungen gedra\u0308ngt wu\u0308rden. Daru\u0308ber hinaus zeigt die Analyse, dass strukturelle Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt weiterhin Einfluss auf die Rentenho\u0308he haben. Eine sta\u0308rkere Beru\u0308cksichtigung dieser Faktoren innerhalb des Vorsorgesystems, soweit mo\u0308glich, ko\u0308nnte die bestehende Lu\u0308cke verkleinern.<\/p>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\r\n<div class=\"layoutArea\">\r\n<div class=\"column\">\r\n<p>Ein solcher Reformprozess erfordert eine breite gesellschaftliche Debatte, ist jedoch notwendig, um die Altersvorsorge verla\u0308sslich und gerecht zu gestalten. Die 10. AHV Revision hat wichtige Impulse gesetzt und grundlegende Verbesserungen erreicht. Fu\u0308r die damalige Zeit stellte sie einen erheblichen Fortschritt dar. Ihre Bilanz zeigt jedoch zugleich, dass Reformen, selbst wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses modern und wegweisend sind, im Lichte des gesellschaftlichen Wandels fortlaufend u\u0308berpru\u0308ft und weiterentwickelt werden mu\u0308ssen. Rechtliche Gleichstellung genu\u0308gt nicht, wenn wirtschaftliche und soziale Faktoren unberu\u0308cksichtigt bleiben. Erst das Zusammendenken dieser Bereiche ermo\u0308glicht eine Altersvorsorge, die den heutigen Lebensrealita\u0308ten gerecht wird und eine tatsa\u0308chlich geschlechtergerechte Absicherung im Alter sicherstellt.<\/p>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<p><!-- \/wp:paragraph -->\r\n\r\n<!-- wp:paragraph {\"style\":{\"typography\":{\"textDecoration\":\"underline\"}}} --><\/p>\r\n<p style=\"text-decoration: underline;\"><strong><u>Literaturverzeichnis<\/u><\/strong><\/p>\r\n<p><!-- \/wp:paragraph -->\r\n\r\n<!-- wp:paragraph --><\/p>\r\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\r\n<div class=\"layoutArea\">\r\n<div class=\"column\">\r\n<p>Binswanger Peter, Geschichte der AHV, Zu\u0308rich 1986<\/p>\r\n<p>Bundesamt fu\u0308r Sozialversicherung (BSV): Dokumentation zur 10. AHV-Revision, Bern 1995<\/p>\r\n<p>Eidgeno\u0308ssische Kommission fu\u0308r Frauenfragen (EKF), Viel erreicht \u2013 neu herausgefordert, 40 Jahre Eidgeno\u0308ssische Kommission fu\u0308r Frauenfragen EKF 2015<\/p>\r\n<p>Eidgeno\u0308ssische Kommission fu\u0308r Frauenfragen (EKF), Viel erreicht \u2013 wenig vera\u0308ndert? Zur Situation der Frauen in der Schweiz 1995<\/p>\r\n<p>Luchsinger Christine, Solidarita\u0308t Selbsta\u0308ndigkeit Bedu\u0308rftigkeit, Der schwierige Weg zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter in der AHV 1939-1980, Zu\u0308rich 1995<\/p>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\r\n<div class=\"layoutArea\">\r\n<div class=\"column\">\r\n<p>Luchsinger Christine, Die AHV der Frauen, in: Olympe, Feministische Arbeitshefte in der Politik, Heft 3, 1995<\/p>\r\n<p>Nabholz-Haidegger Lili, Interview, Universita\u0308t Zu\u0308rich, Schweizer Juristinnen und Frauenrechte in der Schweiz seit 1971, 2022<\/p>\r\n<p>Wu\u0308thrich Georges, Frau und Versicherung, Zu\u0308rich 1993<\/p>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Article by Rubina Chouhan Die 10. AHV Revision von 1997 geho\u0308rt zu den pra\u0308gendsten sozialpolitischen Reformen der Schweiz. 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