{"id":832,"date":"2025-12-01T07:28:09","date_gmt":"2025-12-01T07:28:09","guid":{"rendered":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/?p=832"},"modified":"2026-01-21T13:55:18","modified_gmt":"2026-01-21T13:55:18","slug":"article-by-ludmilla-mroz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/en\/2025\/12\/01\/article-by-ludmilla-mroz\/","title":{"rendered":"Die Entwicklung der Frauenrechte in der Schweiz. Rechtliche und gesellschaftliche Faktoren der Gleichstellung seit 1971"},"content":{"rendered":"<h4 class=\"has-medium-font-size\" style=\"font-style: normal; font-weight: 600;\">Article by Ludmilla Mr\u00f3z<\/h4>\r\n<!-- \/wp:post-content -->\r\n\r\n<!-- wp:paragraph -->\r\n<p>Die Entwicklung der Frauenrechte in der Schweiz seit 1971 zeigt auf, wie kompliziert das Zusammenspiel von rechtlichen Reformprozessen und gesellschaftlichen Machtverh\u00e4ltnissen bzw. Denkmustern ist. Bei Diskursen \u00fcber Gleichstellung muss zwischen formaler Gleichstellung und der tats\u00e4chlichen Gleichstellung unterschieden werden. Auf rechtlicher Ebene markierte die Einfu\u0308hrung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971 einen historischen Meilenstein zur formalen Gleichstellung der Frau. Auch die darauffolgenden Revisionen von Gesetzen und Ratifizierungen von Vertra\u0308gen wie dem \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (SR 0.108) und die Istanbul-Konvention (SR 0.311.35), haben wichtige Impulse fu\u0308r die Sta\u0308rkung der Rechte der Frau gesetzt. Diese rechtlichen Fortschritte haben ein normatives Fundament f\u00fcr die Gleichstellung gebildet. In der Realit\u00e4t k\u00f6nnen dennoch auch heute erhebliche Umsetzungsdefizite beobachtet werden, die wohl vielmehr auf patriarchale Denkmuster zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, als auf das normative Fundament an sich. Ein Ereignis aus den fr\u00fchen 1980er-Jahren veranschaulicht diese verankerten Denkmuster der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. W\u00e4hrend eines Wiederholungskurses der Schweizer Armee verwendeten Offiziere der Festungskompanie II\/6 bei einer Schiess\u00fcbung ein Pin-up-Bild aus der Zeitschrift <em>Playboy<\/em> als Zielscheibe. Dieses wurde mit einem perfiden Punktesystem versehen. Je nach getroffener K\u00f6rperpartie wurden unterschiedlich viele Punkte vergeben: Besonders hohe Wertungen erhielten Treffer im Brustbereich, w\u00e4hrend die h\u00f6chste Punktzahl f\u00fcr Sch\u00fcsse auf die Genitalregion vorgesehen war. Auf dieses Ereignis reagierte die feministischen Vereinigung \u201eOrganisation f\u00fcr die Sache der Frau\u201c (OFRA), mit einer Zivilklage wegen Pers\u00f6nlichkeitsverletzung. Die Klage wurde vom Berner Verwaltungsgericht 1982 abgewiesen. Begr\u00fcndet wurde dies mit mangelnder Aktivlegitimation. Klageberechtigt sei ausschliesslich die abgebildete Frau selbst. Meines Erachtens verkennt diese juristische Argumentation den symbolischen Gehalt des Vorfalls: Die Handlung stellte nicht nur eine individuelle, sondern eine kollektive Entw\u00fcrdigung dar. Sie zeigt die damals, wie auch heute wirksame Tendenz auf, den weiblichen K\u00f6rper zu objektivieren. Solche Ereignisse sollten nicht als historische Einzelf\u00e4lle abgetan werden. Sie verdeutlichen ein fortbestehendes patriarchales Denkmuster, das sich in Sprache, Institutionen und rechtlichen Strukturen wiederfindet. Gewalt gegen Frauen ist in diesem Zusammenhang nicht bloss Ausdruck von individuellem Unverm\u00f6gen. Wie die Vereinten Nationen festhalten: \u201e<em>Violence against women is a manifestation of historically unequal power relations between men and women\u201c<\/em>. Das Modell der sogenannten \u201eGewaltpyramide\u201c verdeutlicht den engen Zusammenhang zwischen Alltagssexismus und physischer Gewalt: Fundament bilden stereotypische Vorstellungen, sexistische Spr\u00fcche und Mikroaggressionen. Je weiter man sich nach oben begibt, umso sichtbarer werden die einzelnen Gewalthandlungen. Vergewaltigung und Femi(ni)zid bilden die Spitze dieser Struktur. Und indem Grenzen verbal wie auch physisch regelm\u00e4ssig \u00fcberschritten werden, verschiebt sich unsere gesellschaftliche Toleranzgrenze nach oben. Rechtliche Reformen haben versucht, dem entgegenzuwirken. Ein aktuelles Beispiel ist die Revision des Vergewaltigungstatbestands (Art. 190 StGB), die 2024 in Kraft trat und das Prinzip \u201eNein heisst Nein\u201c einf\u00fchrte. Durch die Revision l\u00f6ste sich die Schweiz von der ausschliesslichen Fixierung auf vaginale Penetration. Die geltende Regelung geht dennoch weiterhin davon aus, dass das Opfer seinen fehlenden Konsens ausdr\u00fccklich \u00e4ussern oder Widerstand leisten muss, damit eine Handlung als nicht einvernehmlich gilt. Das Expertengremium GREVIO bem\u00e4ngelt, dass die schweizerische Regelung die Anforderungen von Art. 36 der Istanbul-Konvention weiterhin nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt, da der tats\u00e4chlich freiwillige Konsens nicht das zentrale Tatbestandsmerkmal bildet. Denn die Logik von fru\u0308her, dass ungewu\u0308nschte Sexualkontakte abgewehrt werden mu\u0308ssen, bleibt indirekt weiterhin bestehen \u2013 wenn auch in abgeschwa\u0308chter Form, und die ausdru\u0308ckliche Zustimmung bildet noch immer nicht zentrales Element. Internationalen Standards zufolge, m\u00fcsste jedoch die tats\u00e4chliche Zustimmung als ausschlaggebende Voraussetzung etabliert werden. An diesem Punkt ist die Schweiz Stand 2025 noch nicht. Die Analyse hat gezeigt, dass \u00c4nderungen der Gesetzeslage zwar die formale Gleichstellung beeinflussen k\u00f6nnen, f\u00fcr die tats\u00e4chliche Gleichstellung jedoch aufgrund struktureller Faktoren oftmals nicht ausreichen. Erst das Zusammenspiel von Gesetzgebung, \u00f6ffentlicher Sensibilisierung und sozialer Ver\u00e4nderung kann in der Schweiz zu einer umfassederen und nachhaltigeren Verwirklichung der Gleichstellung zwischen Frau und Mann f\u00fchren. Damit die Rechte auf Papier auch tatsa\u0308chlich ihre volle Wirkung entfalten ko\u0308nnen muss sich demnach die gesellschaftliche Interpretation der Rolle der Frau a\u0308ndern und patriarchale Strukturen u\u0308berwunden werden. Eine Herausforderung, die schon fru\u0308her pra\u0308sent war und noch immer ist; fu\u0308r eine gesetzliche Vera\u0308nderung braucht es eine Mehrheit. Fu\u0308r einen Wandel der Gesellschaft hingegen fast jeden. Es liegt an der heutigen Generation dieses System umzudeuten, umzulernen und die materielle Gleichstellung auf allen Ebenen durchzusetzen.<\/p>\r\n<!-- \/wp:paragraph -->\r\n\r\n<!-- wp:paragraph {\"style\":{\"typography\":{\"textDecoration\":\"underline\"}}} -->\r\n<p style=\"text-decoration: underline;\"><strong><u>Literaturverzeichnis<\/u><\/strong><\/p>\r\n<!-- \/wp:paragraph -->\r\n\r\n<!-- wp:paragraph -->\r\n<p>Amnesty International, Argumentarium zur Sexualstrafrechtsreform, Juli 2022, S. 2. Cecci R. et al., A medico-legal definition of femicide in: Legal Medicine, Vol. 59, 2022,\u00a0S. 1. Council of Europe, The Istanbul Convention and the CEDAW framework: A comparison of measures to prevent and combat violence against women. Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Frauenfragen, 1.3 Neue Frauenbewegung und Frauenorganisationen seit 1968 in: Frauen Macht Geschichte. Zur Geschichte der Gleichstellung in der Schweiz 1948 &#8211; 2000, Bern, 2011. GREVIO, Baseline Evaluation Report Switzerland, Strasbourg 2022, S. 52, Rz. 184. Michau Lori, Horn Jessica, Bank Amy, Dutt Mallika, Zimmerman Cathy, Prevention of violence against women and girls: lessons from practice in: The Lancet, S. 1672-1684, 2015: S. 1674 ff. Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, Information Series: Sexual and Reproductive Health and Rights: Gender-based Violence, 2020, S. 1. Scheidegger Nora, Revision des Sexualstrafrechts \u2013 die Verankerung des Konsensprinzips im StGB, in: Juristinnen Schweiz (\u00e9dit.), Recht und Geschlecht \u2013 Herausforderungen der Gleichstellung \u2013 Quelques r\u00e9flexions 50 ans apr\u00e8s le suffrage des femmes, Z\u00fcrich\/ St-Gallen 2021. Zeno Geisser, Offiziere feuerten auf ein Pin-up aus dem \u00abPlayboy\u00bb. Die Aff\u00e4re rund um Sanija Ametis Pistolensch\u00fcsse auf ein Marienbild hat ein bemerkenswertes historisches Pendant, in: Neue Z\u00fcrcher Zeitung NZZ, 13.10.2024.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Article by Ludmilla Mr\u00f3z Die Entwicklung der Frauenrechte in der Schweiz seit 1971 zeigt auf, wie kompliziert das Zusammenspiel von rechtlichen Reformprozessen und gesellschaftlichen Machtverh\u00e4ltnissen&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":894,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-832","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-articles-en"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/832","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/users\/894"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=832"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/832\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1094,"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/832\/revisions\/1094"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=832"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=832"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dlf.uzh.ch\/sites\/frauenrechtsgeschichte\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=832"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}