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Ursula Nordmann

Ursula Nordmann wuchs in einem familiären Umfeld auf, das von tiefgreifenden Brüchen, aber auch von entscheidender Unterstützung geprägt war. Als Tochter eines Landarztes und eines von vier Geschwistern erlebte sie im Alter von vier Jahren die Trennung ihrer Eltern. Von da an lebte sie mit ihrer Mutter in Zürich, in einer kleinen Wohnung im Haus der Grosseltern. Trotz einer damals unerkannten Legasthenie schloss sie ihre Schulzeit in Zürich erfolgreich ab, indem sie sich eigene Strategien aneignete, um diese Hürde zu überwinden. Dank der Unterstützung ihres Onkels konnte sie Ferien in den Bergen verbringen und
Skifahren – Erlebnisse, die diese frühen Jahre positiv prägten.

Nach der Matura folgte sie dem Rat dieses Onkels und begann ein Studium in St. Gallen mit dem Ziel, später in seiner Bank zu arbeiten. Mehrere internationale Praktika in Paris, London, Monaco und Genf ergänzten ihre wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung und eröffneten ihr wertvolle Einblicke. Nachdem die Bank in Konkurs ging und ihr Onkel verstorben war, lösten sich ihre Zukunftspläne abrupt auf, und sie musste sich in einem Arbeitsmarkt behaupten, der Frauen in der Ökonomie kaum Chancen bot. Sie weigerte sich, auf die Rolle einer Direktionssekretärin reduziert zu werden und fand schliesslich eine Stelle bei einer wirtschaftsjournalistischen Redaktion.

1968 veränderte ein Angebot ihres Professors ihre berufliche Laufbahn grundlegend: Sie wurde Assistentin bei der Redaktion des Zürcher Kommentars zum ASA. Diese Tätigkeit, die sie fünfzehn Jahre lang ausübte, ermöglichte ihr den Wechsel in die Rechtswissenschaft. Parallel zum Beruf studierte sie Recht, spezialisierte sich insbesondere im Wirtschaftsrecht, gründete eine Familie und eröffnete nach dem Erwerb des Anwaltspatents eine eigene Kanzlei. 1994 wurde sie zur ordentlichen Professorin für Wirtschaftsrecht an der Universität Neuenburg ernannt, bevor sie 1996 an das Bundesgericht gewählt wurde, wo sie bis 2007 als Richterin tätig war.

Ihr Engagement ging jedoch weit über Lehre und Justiz hinaus. Zwischen 1984 und 1990 war Ursula Nordmann Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, in der sie an wichtigen Reformen mitwirkte: dem neuen Eherecht, der Revision des Scheidungsrechts, der Einführung des Teilens der zweiten Säule sowie der zehnten AHV-Revision. Ihr Fachwissen prägte Vorentwürfe, Vernehmlassungen und politische Debatten, die zentral für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Schweiz waren. Zudem engagierte sie sich in der juristischen Öffentlichkeitsarbeit, im festen Glauben daran, dass Demokratie nur funktioniere, wenn die Bevölkerung verstehe, worüber sie abstimmt.

Als Anwältin, Professorin, Kommissionsmitglied und später Bundesrichterin verkörpert Ursula Nordmann eine Generation von Wegbereiterinnen, die mit Ausdauer, Präzision und einem ausgeprägten Gemeinsinn bedeutsame Fortschritte im schweizerischen Gleichstellungsrecht ermöglichten. Ihr Lebensweg, geprägt sowohl von schweren persönlichen Verlusten als auch von bemerkenswerter Beharrlichkeit, zeigt eindrücklich, wie individuelles Engagement gesellschaftliche Veränderungen nachhaltig anstossen kann.