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Article by Sara Jusufi

Die Entwicklung der Gleichstellungspolitik in der Schweiz: Das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

Wenn es um die historische Entwicklung geht, zeigt sich, dass rechtliche Fortschritte eng mit gesellschaftlichen Aufständen oder Kämpfen verbunden waren. Das späte Frauenstimmrecht von 1971 markierte den Beginn einer neuen Gleichstellungsepoche, als zwei Drittel der Männer das Frauenwahl- und Stimmrecht annahmen. Den Frauen stand nun endlich der Weg offen, ihre politische Mitsprache zu benutzen.

Betrachtet man den rechtlichen Weg der Gleichstellung, erhielt diese erst am 14. Juni 1981 den echten Verfassungsrang, als Volk und Stände die Ergänzung von Art. 4 aBV mit einem zweiten Absatz zustimmten. Mit der Zeit zeigte sich jedoch, dass die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung sich als schwieriger erwies als zunächst erwartet. Der institutionelle Aufbau der Gleichstellungspolitik begann jedoch nicht beim Bund, sondern zunächst in einzelnen Kantonen. Die erste Anlaufstelle entstand im Jahre 1979 im Kanton Jura mit dem «Bureau de la condition féminine», welche fast zehn Jahre die einzig vergleichbare Institution auf kantonaler Ebene war. 1988 erfolgte nach langanhaltenden Bemühungen die Gründung des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung, nun endlich auch auf Bundesebene.

Das EBG verfügt über Aufgaben und Kompetenzen, mit denen die Gleichstellungsförderung vorangetrieben werden sollte. Art. 16 des Gleichstellungsgesetzes ist die zentrale gesetzliche Grundlage des EBG, der seine Aufgabenbereiche und Kompetenzen definiert. Das EBG ist in erster Linie für Informations- und Sensibilisierungsarbeit zuständig und übernimmt damit wichtige Aufgaben im Bereich der Gleichstellung. Es kann Fachpersonen weiterbilden, verfügt aber jedoch kaum über eigene Kontrollbefugnisse. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit, Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen durchzuführen. Nebst all diesen Kompetenzen ist das EBG zusätzlich befugt, Finanzhilfen zur Unterstützung von Projekten, welche die Gleichstellung fördern, zu vergeben.

Die Lohngleichheit stellt ein zentrales und kontroverses Thema der Gleichstellungspolitik in der Schweiz dar. Trotz ihrer gesetzlichen Verankerung ist die Lohnungleichheit in der Schweiz immer noch präsent. Gemäss einer Statistik des Bundesamtes für Statistik haben akademisch ausgebildete Frauen im Jahr 2024 im Durchschnitt 21’000 Franken weniger verdient als Männer, was einen Unterschied von 18% ausmacht.

Art. 8 Abs. 3 BV verpflichtet den Bund zur Förderung der Lohngleichheit, weshalb mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes eine Lohngleichheitsanalyse eingeführt wurde. Sie folgt einem sogenannten Drei-Pfeiler-Prinzip, bestehend aus der Analyse, Überprüfung und der Information.  Mit dem vom EBG entwickelten Logib, mit welcher man eine solche Lohngleichheitsanalyse durchführen kann, stellt das Büro ein anerkanntes Instrument zur Verfügung, das Lohnstrukturen transparent macht und so direkt zur Förderung der Gleichstellung beiträgt.

Ein weiterer zentraler Bereich der Gleichstellungspolitik betrifft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Obwohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein eigenständiges Themendossier des EBG mehr ist, wird sie weiterhin aktiv gefördert. Ein wesentliches Förderinstrument des EBG bildet in diesem Bereich die Finanzhilfen, durch welche Projekte gezielt unterstützt werden und mit welcher versucht wird, Nachteile zu reduzieren, die sich wegen traditionellen Rollenbildern ergeben und somit die Arbeitsverteilung beeinflussen. Diese Ziele verfolgend, vergibt das EBG jährlich einen Betrag von circa vier Millionen Franken als Finanzhilfe aus.

Ausserdem ist häusliche Gewalt in der Schweiz stark verbreitet und gilt als eines der grössten Hindernisse der Gleichstellung. Neben den Informations- und Sensibilisierungsarbeiten spielen auch in diesem Bereich die Finanzhilfen des EBG eine ebenso wichtige Rolle, wobei dem EBG jährlich drei Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Das EBG hat mit Informations- sowie Sensibilisierungsarbeit, Finanzhilfen und der Förderung gezielter Projekte spürbare Fortschritte für die Gleichstellung ermöglicht. Gleichzeitig zeigen anhaltende Lohnlücken oder auch die hohe Zahl an Gewaltfällen, dass weiterhin bedeutender Handlungsbedarf besteht. Trotz dieser Herausforderungen bleibt das EBG eine zentrale Kraft, die die Gleichstellung in der Schweiz wirksam voranbringt.

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