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Artikel von Rubina Chouhan

Die 10. AHV-Revision und das Rentensystem der Geschlechtergerechtigkeit

Die 10. AHV Revision von 1997 gehört zu den prägendsten sozialpolitischen Reformen der Schweiz. Sie leitete den Übergang von einem an traditionellen Ernährermodellen orientierten System hin zu einer stärker individualisierten Altersvorsorge ein. Dieser Wandel wurde wesentlich durch gesellschaftliche Entwicklungen getragen, da Frauen zunehmend am Erwerbsleben teilnahmen und über verbesserte Bildungs- und Berufschancen verfügten und durch die Einführung des Frauenstimmrechts endlich eine Stimme erlangten. Ermöglicht wurde dieser Einschnitt, wie Lili Nabholz Haidegger in ihrem Interview hervorhebt, durch den jahrzehntelangen Einsatz zahlreicher Aktivistinnen und weiterer engagierter Frauen, darunter auch sie selbst, die mit politischer Arbeit und grosser Beharrlichkeit den Boden für diese Reform bereitet haben.

Vor der Revision war die AHV stark von patriarchalen Strukturen geprägt. Die Absicherung einer Frau hing in erster Linie von ihrem Zivilstand ab. Verheiratete Frauen verfügten kaum über eigene Rente und ihre finanzielle Sicherheit war weitgehend vom Einkommen und den Beiträgen des Ehemannes abhängig. Ihren Teil der Rente erhielt der Ehemann. Viele Jahre unbezahlter Familien- und Sorgearbeit führten weder zu Beitragszeiten noch zu anerkannten Ansprüchen. Besonders verletzlich waren Frauen im Falle einer Scheidung, da der abgeleitete Rentenanspruch mit der Trennung entfiel und sie ohne eigene Absicherung zurückblieben.

Die 10. AHV Revision stellte hier einen echten Wendepunkt dar. Sie griff nicht nur einzelne Ungleichheiten auf, sondern erneuerte das System grundlegend. Das Splitting sorgte dafür, dass die während der Ehe erzielten Einkommen beiden Ehegatten hälftig gutgeschrieben wurden und individuell bezogen wurden. Damit erhielten verheiratete und geschiedene Frauen erstmals einen eigenen Rentenanspruch, der ihre Lebensleistung sichtbarer machte. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften hoben den Wert der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen hervor und ermöglichten, dass solche Zeiten rentenbildend wurden. Mit der Einführung der Witwerrente wurde zudem eine klare Ungleichbehandlung der Männer beseitigt. Durch diese Reformen wurden zentrale Abhängigkeiten aufgelöst und die Stellung der Frau in der Altersvorsorge erheblich gestärkt. Die Revision verlieh Care-Arbeit eine neue Sichtbarkeit und rückte das Individualprinzip stärker in den Vordergrund. Sie war daher nicht nur eine technische Anpassung, sondern ein sozialpolitischer Meilenstein, der das System nachhaltiger und gerechter machte.

Trotz dieser strukturellen Fortschritte zeigt sich jedoch, dass ihre Wirkung begrenzt bleibt. Die Gutschriften kompensieren nur teilweise die strukturell tieferen Löhne vieler Frauen sowie häufige Erwerbsunterbrüche. Da Renten weiterhin in erster Linie auf Erwerbseinkommen beruhen, bestehen die zentralen Ursachen für die Rentenungleichheit fort. Mit einem Abstand von fast drei Jahrzehnten zeigt sich deshalb eine gemischte Bilanz. Die Reform hat die rechtliche Abhängigkeit von Ehekonstellationen weitgehend beseitigt und Care-Arbeit erstmals ernsthaft berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt die materielle Gleichstellung im Alter unerreicht, solange unbezahlte Arbeit nur teilweise in die Rentenberechnung einfliesst und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Frauen unverändert bleiben.

Eine zukunftsgerichtete Vorsorgepolitik sollte deshalb jene Elemente stärken, die mit der 10. Revision angestossen wurden, jedoch noch nicht die gewünschte Wirkung entfalten. Die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten könnte deutlicher ausgestaltet werden, damit Care-Arbeit nicht nur symbolisch, sondern auch materiell ins Gewicht fällt. Ebenso würde eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit die im System fortbestehenden Ungleichheiten spürbar reduzieren, da Frauen weniger häufig zu Unterbrüchen und Teilzeitlösungen gedrängt würden. Darüber hinaus zeigt die Analyse, dass strukturelle Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt weiterhin Einfluss auf die Rentenhöhe haben. Eine stärkere Berücksichtigung dieser Faktoren innerhalb des Vorsorgesystems, soweit möglich, könnte die bestehende Lücke verkleinern.

Ein solcher Reformprozess erfordert eine breite gesellschaftliche Debatte, ist jedoch notwendig, um die Altersvorsorge verlässlich und gerecht zu gestalten. Die 10. AHV Revision hat wichtige Impulse gesetzt und grundlegende Verbesserungen erreicht. Für die damalige Zeit stellte sie einen erheblichen Fortschritt dar. Ihre Bilanz zeigt jedoch zugleich, dass Reformen, selbst wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses modern und wegweisend sind, im Lichte des gesellschaftlichen Wandels fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Rechtliche Gleichstellung genügt nicht, wenn wirtschaftliche und soziale Faktoren unberücksichtigt bleiben. Erst das Zusammendenken dieser Bereiche ermöglicht eine Altersvorsorge, die den heutigen Lebensrealitäten gerecht wird und eine tatsächlich geschlechtergerechte Absicherung im Alter sicherstellt.

Literaturverzeichnis

Binswanger Peter, Geschichte der AHV, Zürich 1986

Bundesamt für Sozialversicherung (BSV): Dokumentation zur 10. AHV-Revision, Bern 1995

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF), Viel erreicht – neu herausgefordert, 40 Jahre Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF 2015

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF), Viel erreicht – wenig verändert? Zur Situation der Frauen in der Schweiz 1995

Luchsinger Christine, Solidarität Selbständigkeit Bedürftigkeit, Der schwierige Weg zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter in der AHV 1939-1980, Zürich 1995

Luchsinger Christine, Die AHV der Frauen, in: Olympe, Feministische Arbeitshefte in der Politik, Heft 3, 1995

Nabholz-Haidegger Lili, Interview, Universität Zürich, Schweizer Juristinnen und Frauenrechte in der Schweiz seit 1971, 2022

Wüthrich Georges, Frau und Versicherung, Zürich 1993