Menu Schließen

Claudia Kaufmann

Claudia Kaufmann wurde 1956 in Basel geboren und erlebte ihre Jugend in einer Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs. In ihrer Familie war es selbstverständlich, dass Frauen am öffentlichen Leben teilhaben. So begleitete sie ihren Vater schon lange vor der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 zu Volksabstimmungen und lernte früh, politische Partizipation als selbstverständliches Recht, das allen Menschen zustehen sollte, anzusehen. Sie gehörte zum letzten reinen Mädchenmaturitätsjahrgang in Basel. Ihre Erfahrung dazu fällt ambivalent aus. Bereits als Schülerin engagierte sie sich im Vorstand des Schülerinnenparlaments, was zum Grundstein für ihr politisches Bewusstsein beitrug.

Nach der Maturität nahm sie das Jurastudium an der Universität Basel auf. Die juristische Fakultät war seitens des Lehrkörpers rein männlich zusammengesetzt, was sich auch stark auf die Lehrinhalte auswirkte. Die Revision des Ehe- und Familienrechts beispielsweise stand noch aus, die Vergewaltigung in der Ehe war als Straftatbestand inexistent, die damals geltenden Bestimmungen wurden kritiklos gelehrt und gleichstellungsrechtliche Bemühungen blieben kein Thema. Diese Umstände schärften ihren Blick für strukturelle Ungleichheiten.

Sie entschied sich für ein Jurastudium, weil sie im Jugendstrafvollzug tätig werden wollte. Doch im Verlauf des Studiums wuchs ihr Interesse an Frauen- und Gleichstellungsfragen. Sie schloss sich der neuen Frauenbewegung an, war in der feministischen Organisation OFRA (Organisation für die Sache der Frau) aktiv und half mit, in Basel die Rechtsberatungsstelle für Frauen (INFRA) aufzubauen. Die Jahre dieser Aufbruchsstimmung prägten sie nachhaltig: Sie eignete sich feministisches Wissen an, lernte das „lustvolle Streiten“ um Positionen und knüpfte ein starkes Netzwerk engagierter Frauen.

In den 1980er-Jahren promovierte sie, ihre Dissertation analysierte den neuen Geschlechtergleichstellungsartikel Art. 4 Abs. 2 aBV im Kontext der Eherechtsrevision. Kurz darauf brachte sie ihr Fachwissen in die nationale Gleichstellungspolitik ein und arbeitete für die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen. Dabei wirkte sie u.a. auch bei der Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes und an dessen parlamentarischer Beratung mit wie auch an der Revision des Sexualstrafrechts.

1988 wurde sie zur ersten Leiterin des neu geschaffenen Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann ernannt. 1993 übernahm sie die Funktion der Stellvertretenden Generalsekretärin und Leiterin des Rechtsdienstes im Eidgenössischen Departement des Innern; 1996 erfolgte ihre Wahl zur Generalsekretärin des EDI.
Nach ihren Tätigkeiten in der Bundesverwaltung (1985 – 2003) wechselte sie im Herbst 2014 auf die kommunale Ebene und wurde Ombudsfrau der Stadt Zürich. In dieser Rolle setzte sie sich bis 2020 für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein und nutzte individuelle Beschwerden als Grundlage für rechtliche, strukturelle und systemische Verbesserungen.

2011 erhielt sie den Fischhof-Preis für ihren Einsatz gegen Rassismus und gegen Diskriminie¬rung jeglicher Art. 2018 wurde ihr die Ehrendoktorwürde von der Juristischen Fakultät der Univer¬sität Zürich verliehen. Sie ist Autorin und Herausgeberin verschiedener Publikationen zu gleichstellungs- und sozialpolitischen Fragen.

Claudia Kaufmanns Lebens- und Berufsweg zeigt eindrücklich, dass persönliches Engagement und institutioneller Wandel miteinander erfolgreich verbunden sein können. Ob als Kämpferin für feministische Anliegen, als Pionierin in der Bundesverwaltung oder als Ombudsfrau, sie setzte sich stets mit Hartnäckigkeit für die Weiterentwicklung und Verwirklichung der Gleichstellung, der Menschenrechte und der Gerechtigkeit ein. Ziele, die auch ihre nachberuflichen Aktivitäten kennzeichnen.