«Emilie Kempin-Spyri war die erste Privatdozentin im Bereich Rechtswissenschaften. Und ich folgte als zweite», sagte Prof. Beatrice Weber-Dürler in ihrer Rede bei der Einweihung des Denkmals für Emilie Kempin-Spyri 2008. Zwischen ihnen liegen fast 100 Jahre.
Beatrice Weber-Dürler besuchte in Zürich ein Mädchengymnasium, wo sie – anders als die Jungen am Knabengymnasium – weder etwas über die Staatskunde noch über die Kunst des politischen Argumentierens lernte. Erst an der Universität wurde sie in das bislang für sie noch unbekannte Feld des Schweizer Staatsrechts eingeführt. Es sei für sie alles neu gewesen. Und dadurch umso spannender. Ihre Dissertation über die Rechtsgleichheit in der Rechtsetzung schrieb sie von 1969 bis 1972, der Zeit also, in der die Schweizerinnen ihre längst fälligen politischen Rechte erhielten. Ihr Doktorvater Hans Nef und seine Vorlesungen waren es, die ihr Interesse am Staats- und Verfassungsrecht geweckt hatten.
Was Beatrice Weber-Dürler mehr interessierte als der gewonnene Abstimmungskampf, war jedoch das, was danach geschah. Die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung. 1975 war sie am Frauenkongress dabei, als die Volksinitiative dazu lanciert wurde. Aufgrund ihrer Dissertation wurde sie als Expertin zur Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen eingeladen. Dabei steuerte die Professorin aus Zürich ihre wissenschaftliche Expertise bei. Das politische Engagement hingegen kam von anderen. Später wurde sie Mitglied dieser Kommission und diskutierte unter anderem mit Lili Nabholz-Haidegger und Ruth Dreifuss 1987 die 10. AHV-Revision und die Witwenrente. An dieser Sitzung wurde auch die Idee der Betreuungsgutschriften geboren, die bis heute in den Sozialversicherungen eine wichtige Rolle spielt.
Ihre Habilitationsschrift hatte sie in den siebziger Jahren zum Thema Vertrauensschutz im öffentlichen Recht verfasst. Anfangs habe sie allerdings nicht daran gedacht, Professorin zu werden. Die Erfahrung, die sie beim Vertreten von Prof. Hans Nef in seinen Vorlesungen machen durfte, habe sie jedoch darin bestärkt, doch diesen Weg einzuschlagen. Ihre Antrittsvorlesung hielt sie 1983 über den druckfrischen Gleichstellungsartikel. Ein Kollege habe sich dabei noch gewundert, dass man 45 Minuten darüber sprechen könne, betont die Rechtswissenschaftlerin.
1986 wurde sie zur ersten Professorin an der Hochschule St. Gallen gewählt. 1990 folgte sie einem Ruf an die Universität Zürich, wo sie dann bis zu ihrer Emeritierung 2008 blieb. Dort war sie unter anderem Mitglied der Gleichstellungskommission.
Den Studierenden gibt sie eine persönliche Botschaft mit auf den Weg. Man müsse im Leben Prioritäten setzen. Das, was man tue, müsse man mit vollem Einsatz tun. Nur so werde man Erfolg haben.