Lili Nabholz

Lili Nabholz-Haidegger

Lili Nabholz

«Es geht nicht darum, das persönliche Schicksal zu verändern, sondern die Gesellschaft.»

Lili Nabholz wurde am 31. Dezember1944 in Solothurn geboren und wuchs in einem Drei-Generationen-Haus mit Gewerbebetrieb auf. Die Frauen waren ganz selbstverständlich und unentgeltlich im Betrieb tätig. Wegen ihres ausgeprägten Gerechtigkeitssinns studierte sie ab 1965 Jura in Zürich und gehörte damals als Frau einer Minderheit an. Sie machte ihr Lizenziat, heiratete und arbeitete für das Anwaltspraktikum in einer Anwaltskanzlei mit einem Lohn von CHF 500, während ihr Mann studierte. Neben dieser Arbeit verfasste sie ihre Dissertation über die Konventionalscheidung. Nach dem Anwaltspatent leitete sie die unentgeltliche Rechtsberatungsstelle für Frauen beim Evangelischen Frauenbund Zürich und wurde durch die dort gemachten Erfahrungen mit den Lebensgeschichten zahlloser Frauen politisiert. Sie begann Vorträge zu frauenpolitischen Rechtsfragen zu halten und wurde aufgrund dieser von der damaligen Stadträtin Regula Pestalozzi anfragt, ob sie das Präsidium des 4. Schweizerischen Frauenkongresses zum Internationale Uno-Jahr der Frau 1975 übernehmen wolle. Lili Nabholz stellte sich dieser Aufgabe und wurde danach in die vom Bundesrat neu geschaffene Eidgenössische Kommission für Frauenfragen berufen, die sie später präsidierte.

Als Vizepräsidentin der ersten von Frauen lancierten Verfassungsinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» setzte sie sich für die die Verankerung der Geschlechtergleichheit in der Verfassung ein. Der am 14. Juni 1981 angenommene Art. 4 Abs. 2 BV sah u. a. die direkte Klagemöglichkeit für Lohngleichheit vor. Als Anwältin nutzte sie die neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und führte erfolgreich den ersten Lohngleichheitsprozess für Krankenpflegerinnen, deren Arbeit schlechter entlöhnt wurde als diejenige der Sanitäter. Sie klagte gegen diskriminierende Lehrpläne an Primarschulen, Benachteiligungen von Bäuerinnen in der IV und sie vertrat die Interessen von Frauen im typischen Frauenberuf der Dentalhygienikerinnen, denen die Ausübung ihres Berufs in einer selbstständigen Tätigkeit nicht gestattet war. Als Nationalrätin war sie auch Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats und engagierte sich dort als Vizepräsidentin der Menschenrechtskommission. Sie erhielt u. a. Auszeichnungen der Ida Somazzi Stiftung für herausragende Leistungen in der Frauenförderung und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus.

Lili Nabholz bezeichnet sich selbst mehr als Sachpolitikerin, denn als Parteipolitikerin. Sie betont die Bedeutung von Gerechtigkeit und kämpfte in verschiedenen Bereichen gegen Diskriminierungen, so auch im Sozialversicherungssystem, welches Frauen benachteiligt. Sie war eine der Mütter der 10. AHV-Revision mit einem zivilstandunabhängigen Rentensystem mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

«Papier ist geduldig und alles sieht auf dem Papier besser aus, als es in Wirklichkeit ist. Die Realität muss verändert werden. Die Lücke zwischen Theorie und Praxis muss geschlossen werden. Man muss für Gleichberechtigung kämpfen und darf das Erreichte nicht verlieren.»

Für zusätzliche Dokumente, senden Sie bitte eine E-Mail an: lst.fiocchi@ius.uzh.ch

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